Nacherbenvermerk am Surrogat

  • Hallo zusammen,

    Ich habe folgenden Fall:

    Erbe A und Erbe B sind als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. In Abt. II ist hinsichtlich Erbe A der Nacherbenvermerk eingetragen. Nacherbfolge ist angeordnet, Vorerbe A ist von den gesetzlichen Beschränkungen befreit. Nacherben sind C und D.

    Sämtliche Beteiligte, also befreiter Vorerbe A, Erbe B und die Nacherben C und D machen beim Notar einen Auseinandersetzungsvertrag.

    Darin überträgt die Erbengemeinschaft Grundstück 1 an Erbe B und Grundstück 2 an den befreiten Vorerben A.

    Diese Aufteilung erfolgt in Erfüllung der Teilungsanordnung des Erblassers aus einem privatschriftlichen Testament.

    Der eingetragene Nacherbenvermerk soll bzgl. Grundstück 1 gelöscht werden, klar das geht ja auch an den Erben B, der nicht mit der Nacherbfolge belastet ist.

    Der eingetragene Nacherbenvermerk bzgl. Vorerbe A soll an Grundstück 2 als Surrogat am gesamten Grundstück bestehen bleiben bzw. am gesamten Grundstück 2 eingetragen werden.

    Meine Recherche hierzu brachte mich zu Schöner/Stöber Rnr. 3520 ff.

    Dort heißt es, dass des Grundstück, das an einen nicht mit Nacherbschaft beschwerten Miterben aufgelassen wird, mit wirksamer entgeltlicher Verfügung, aus der Vorerbschaft endgültig ausscheidet und der Nacherbenvermerk gelöscht werden kann.

    Dies ist, wenn ich das richtig verstehe, hier so der Fall bzgl. Grundstück 1. Nacherbenvermerk würde ich löschen.

    Entgeltlichkeit wäre aufgrund Erfüllung der Teilungsanordnung gegeben, richtig?

    Weiter heißt es in Schöner/Stöber, dass bei Erbauseinandersetzung mit befreitem Vorerben und Auflassung an diesen, das Grundstück ebenfalls mit wirksamer entgeltlicher Verfügung aus der Vorerbschaft ausscheidet und der Nacherbenvermerk zu löschen sei.

    Weiter unten steht aber, dass ein Grundstück, das ein Vorerbe bei Erbauseinandersetzung anstelle seiner Mitberechtigung am (ungeteilten) Nachlass erwirbt, weiterhin zur Erbschaft gehört und infolge dinglicher Surrogation der Nacherbenvermerk mit Eigentumsumschreibung von Amts wegen miteinzutragen ist...

    Ich bin jetzt leider völlig verwirrt und verstehe gar nix mehr...

    Könnt ihr mir helfen?

    Wie geht das denn nun richtig mit dem befreiten Vorerben und der Erfüllung einer Teilungsanordnung?

  • Bei Grundstück 1 kannst du den Nacherbenvermerk löschen, da die Nacherben ja auch am Vertrag mitgewirkt haben und somit damit einverstanden sind. Das ist jetzt unabhängig einer etwaigen Teilungsanordnung oder befreiten Vorerbschaft. Wenn die Nacherben zustimmen ist jede Verfügung des Vorerben wirksam und das Grundstück fällt aus der Nachlassmasse raus und der Nacherbenvermerk ist zu löschen.

    Bei dem Grundstück 2 ist wichtig wie die Teilungsanordnung aussieht. Entweder soll der Grundbesitz an den Vorerben A direkt (ohne Nacherbenbindung) gehen oder an den Vorerben A mit Nacherbenbindung. Das wäre ein Unterschied, ob der Grundbesitz später die Nacherben erhalten sollen oder nicht.

    Nach deinem Fall soll das Grundstück weiter mit dem Nacherbenvermerk belastet werden, da der Vorerbe A dieses nicht direkt erhalten soll. Somit haben der Vorerbe und die Nacherben diesbezüglich keine Regelung (Erbauseinandersetzung) getroffen und das Nacherbenrecht setzt sich normal an Grundstück 2 fort.

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