Teilabtretung 5 ErbbauRG ?

  • Unter welchen Teil der Vorschrift fällt denn Deiner Meinung nach die Abtretung einer Grundschuld?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich dachte 5 Abs.2 S.2 ?

    Ich mache Grundbuch aktuell nur in Vertretung und bin mir daher leider bei so Sachen einfach nicht sicher, es entsteht ja immerhin ein „neues“ Teilrecht mit neuem Gläubiger, aber die Gesamtsumme wird ja nicht mehr. Und im Kommentar finde ich dazu nichts

    Danke

  • Auch ich bin der Meinung, dass der Grundstückseigentümer nicht zustimmen muss. Es handelt sich um keine Verfügung des Erbbauberechtigten, sondern nur des Grundschuldgläubigers. Eine weitere Belastung kann ich nicht erkennen.

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Eben, die Abtretung ist keine Belastungserweiterung. Du brauchst also keine Zustimmung dafür.

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