Hallo,
ich habe ein privatschriftliches Testament eines Erblassers nebst Ergänzungen.
Der Nachlass setzt sich zusammen aus:
Haus 123 Wert 100.000,00 € - 40.000,00 € Grundschuld = 60.000,00 €
Haus 123 A Wert 100.000,00 €
Hausrat 1.000,00 €.
Es ist geregelt:
1) Ich setzte meine beiden Kinder x und y zu meinen Erben ein.
2) Folgende Vermächtnisse spreche ich aus
Kind 1): Soll sämtliche Sachwerte und Hausrat erhalten, wie z.B. ....
3) Enkelkind soll das Haus Hausnummer 123 A und Grundstück bekommen, weil sie uns ihr ganzes Sparguthaben für notwendige Renovierungen zur Verfügung gestellt hat und uns immer geholfen hat und sich um die Katze kümmert.
4) Mein Kind z erhält seinen Pflichtteil und zwar beschränkt, weil ... (hat Schulden)
Für die Auskehrung des Pflichtteils bestimme ich meine Kinder x und y zu Testamentsvollstreckern, ersatzweise mein Enkelkind.
Ich weise sie an folgende Leistungen vorzunehmen:
1.) Taschengeld
2.) Geschenke ....
Die Testamentsvollstreckung endet mit seinem Tod.
Sein Recht ist nicht vererblich.
Welche der gesamten Leistungen erbracht werden, steht im Ermessen meiner Kinder x und y.
Ergänzung
Das Haus Hausnummer 123 hat einen maximalen Wert von 100.000,00 €.
Es ist stark renovierungsbedürftig.
Dies gilt für beide Häuser.
Wert ca. 100.000,00 € - 40.000,00 Grundschuld = 60.000,00 €
Dann kommen ganz wilde ,,Ergänzungen'' auf weiteren Blättern.
Verschiedene Stiftfarben innerhalb des Textes (blau und schwarz), Durchkreuzungen im Text, sowie am Rand.
Dort wo nicht durchkreuzt ist schreibt er quasi erneut, dass das Haus Hausnummer 123 A die Enkeltochter bekommen soll.
Haus 123 bleibt bis zu seinem Lebensende in seinem Besitz.
Danach soll es verkauft werden, 20.000,00 € soll für die Grabpflege aufbewahrt werden. Den Preis bestimmen Kinder x und y.
Den Rest sollen sie sich aufteilen.
Dann soll den Garten Kind x bekommen.
Zum Ausgleich bekommt Kind y als ersten Zugriff auf den Hausrat.
Hierfür soll Person A sorgen und erhält dafür 200,00 €.
Erbscheinsantrag vom Notar nach Monierung, weil im ersten Antrag keine Erbquoten für Kinder x und y, aber auch kein Verzicht von beiden drin war und keinerlei Erläuterung wie man zu der Annahme der beantragten Erbfolge kommt, mit einziger Erläuterung
,,Nur so wird das Testament von uns eingehend ausgelegt.‘‘
Anwesend und unterschrieben sind Kinder x,y,z und Enkelkind:
Erbe sind Kind x und y zu ½
Z ist enterbt.
Bezüglich der Enkeltochter liegt nur ein noch zu erfüllendes Vermächtnis vor.
Kein Wort zu einer etwaigen TV.
Ich habe damit Probleme, da das Haus für das Enkelkind 100.000,00 € / 161.000,00 € Nachlass ausmacht.
War hier wirklich nur ein Vermächtnis an das Enkelkind vom Erblasser gewollt?