Ich gehe davon aus, dass die im Gesetzentwurf https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf vorgesehenen neuen Freibeträge so beschlossen werden und daher ab 01.01.2023 bei der Bedürftigkeitsprüfung für die PKH zu berücksichtigen sind.
Vermögensschonbetrag 10.000 Euro
angemessenes Kfz = Verkehrswert 7.500 Euro