Aufhebung Verteilungstermin!?!

  • Guten Morgen, folgendes Problem:

    Ich habe (nach zurückgewiesener Zuschlagsbeschwerde durch das LG) einen Verteilungstermin für übermorgen bestimmt. Leider ist mir erst heute aufgefallen, dass der Schuldnervertreter das EB nicht zurück gesandt hat (vielleicht hätte es mich schon stutzig machen sollen, dass das LG auch mit ZU an ihn zugestellt hat!?). ZU an den Schuldner befindet sich aber in der Akte.

    Kann ich den Termin am Freitag durchführen???

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!!!

  • Ich habe nur einen Stöber in der 21. Auflage und mache ZVG erst seit 6 Monaten...

    Könnt ihr mal kurz zusammenfassen, was in Rn. 28 steht?

    Ich hätte doch gedacht, dass der Schuldner-Vertreter den Schuldner vertritt und daher eine ZU an den Schuldner statt an den Vertreter ausreicht. :nixweiss:

  • In der 21. Auflage entspricht die Rn. 28 der Rn. 7.3.

    Die zwingende Zustellung an Prozessbevollmächtigte statt an die Partei selbst ergibt sich aus § 172 ZPO. Ein Verstoß gegen § 172 ZPO macht die Zustellung unwirksam.

  • Guten Morgen, folgendes Problem:

    Ich habe (nach zurückgewiesener Zuschlagsbeschwerde durch das LG) einen Verteilungstermin für übermorgen bestimmt. Leider ist mir erst heute aufgefallen, dass der Schuldnervertreter das EB nicht zurück gesandt hat (vielleicht hätte es mich schon stutzig machen sollen, dass das LG auch mit ZU an ihn zugestellt hat!?). ZU an den Schuldner befindet sich aber in der Akte.

    Kann ich den Termin am Freitag durchführen???

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!!!

    Da hat dann aber auch die Serviceeinheit geschlafen.

    Ich würde beim Anwalt anrufen und um Rücksendung des EB bitten. Zudem eine Meldung an die Anwaltskammer zumindest überlegen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Sicher hat auch die Serviceeinheit geschlafen - und ich mit!!! Ich hatte in der Akte gesehen, dass bei der vorherigen Zuschlagsbeschwerde der RA das EB auch nicht zurück geschickt hatte und dachte noch, dass ich muss ich mal selbst mit im Auge behalten...das hatte ich dann aber offenbar wieder verdrängt... :nixweiss:

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