In einem Brief der Eltern zweier minderjährigen Kinder wird mir als Familiengericht mitgeteilt:
Großvater ist Alleineigentümer eines unbelasteten Hausgrundstücks und möchte dieses an seine beiden minderjährigen Enkel -je zur Hälfte- verschenken. Für den Großvater soll ein lebenslanger Nießbrauch eingetragen werden.
Großmutter (Ehefrau des Großvaters) ist Alleineigentümerin eines unbelasteten Hausgrundstücks und möchte dieses an ihre beiden minderjährigen Enkel (die gleichen wie oben) -je zur Hälfte- verschenken.
Die Eltern regen die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Enkel A und die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Enkel B an und benennen die Ergänzungspfleger namentlich (zwei Steuerberater aus einer gemeinsamen Sozietät).
Von meiner Geschäftsstelle wurden mir zwei Verfahren "Familiengerichtliche Genehmigung - Einzelpflegschaft" angelegt.
1) Sind das wirklich zwei Verfahren oder müsste man dies nicht ein einem Verfahren bearbeiten?
2) Falls in einem Verfahren zu bearbeiten: Sind die beiden Pfleger in einem Beschluss zu bestellen?
Meines Erachtens ist die Bestellung eins Pflegers ausreichend, das der Pfleger jeweils nur auf der Seite des einzelnen Kindes handelt und die Kinder keine Rechtsgeschäfte untereinander schließen?
3) Seht ihr das auch so?