Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Gepfändet wird der
Auszahlungsanspruch des Nutzungsentgeltes für die Mitbenutzung der Wohnung des Schuldners, + Angabe der Wohnanschrift
Ist das ein pfändbarer Anspruch?