Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

  • Das heute vom Bundestag beschlossene Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (Text in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004727.pdf) will Vollzugsverbesserungen bei außenpolitischen Sanktionen der EU erreichen. Dazu sollen u. a. eine Zentralstelle, ein Verwaltungsverfahren zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und Gesellschaften, ein Register (§ 14 SanktDG) und eine Hinweisannahmestelle (§ 15 SanktDG) geschaffen werden.

    Künftig gibt es ein grundsätzliches Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen mit Nachweis der Zahlungsmodalität gegenüber dem Notar und Prüfung der Schlüssigkeit des Nachweises durch diesen (§ 16a des Geldwäschegesetzes), Übermittlungspflichten der Grundbuchgerichte an das Transparenzregister (§ 19b des Geldwäschegesetzes) und Meldepflichten für Notare (§ 23b des Geldwäschegesetzes). Eintragungen nach § 20 GBO sollen nur noch durch den Notar beantragt werden (Einfügung von § 20 Abs. 1 Satz 3 GBO; Verstöße machen eine Eintragung nicht unrichtig, aber das Grundbuchgericht kann einen nicht durch den Notar gestellten Antrag zurückweisen). In der Zwangsversteigerung entfällt die Möglichkeit, das Bargebot durch Bareinzahlung auf das Konto der Gerichtskasse zu belegen (Änderung von § 49 Abs. 3 ZVG).

    In einer vom Bundestag hierzu angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Beschleunigung des Verfahrens der Digitalisierung und Einführung eines Datenbankgrundbuchs zu prüfen.

  • "Das Transparenzregister und Grundbuch werden endlich verknüpft"
    Statement der Parlamentarischen Staatssekretärin Cansel Kiziltepe zum Beschluss des Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SGD II)
    www.bmwsb.bund.de

    Weiß jemand was mit dieser Meldung anzufangen:

    „Das Transparenzregister und Grundbuch werden endlich verknüpft. So haben wir es heute im Kabinett beschlossen. Damit werden bis Juli 2023 530 Grundbücher in das Transparenzregister übertragen..." :confused:

    Wilsch in ZfIR 2023, 68, 71 übernimmt diese Meldung auch nur ohne Kommentar.

  • https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pre…gsgesetz-2.html

    Weiß jemand was mit dieser Meldung anzufangen:

    „Das Transparenzregister und Grundbuch werden endlich verknüpft. So haben wir es heute im Kabinett beschlossen. Damit werden bis Juli 2023 530 Grundbücher in das Transparenzregister übertragen..." :confused:

    Wilsch in ZfIR 2023, 68, 71 übernimmt diese Meldung auch nur ohne Kommentar.

    Vermutlich liegen bereits 530 Grundbücher mit strukturierten Daten vor. :2weglach:

    Hoffentlich sind das nicht die aus der Testumgebung des gescheiterten Datenbankgrundbuchs :wall:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich frage mich wie diese Übermittlung aussehen bzw. vorgenommen werden soll.

    Das frage ich mich, seit ich das Gesetz gelesen habe und fürchte mich sehr... :eek::eek::eek:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich frage mich wie diese Übermittlung aussehen bzw. vorgenommen werden soll.

    Datenbankgrundbuch öffnen -> "Alle Eingragungen" -> Menü "Datei" -> "Exportdatei generieren" -> Abfrage "Das sind sehr viele Daten. Sind Sie sicher?" mit "Ja" beantworten -> "Speichern als" in C:\TEMP als "AG-Kreisstadt-alle-komplett.xlm" -> senden an "grundbuchdaten@transparenzregister.de" -> Fertig.

    Gut, das Datenbankgrundbuch gibt es absehbar nicht. Aber das ist nebensächlich.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich frage mich wie diese Übermittlung aussehen bzw. vorgenommen werden soll.

    Datenbankgrundbuch öffnen -> "Alle Eingragungen" -> Menü "Datei" -> "Exportdatei generieren" -> Abfrage "Das sind sehr viele Daten. Sind Sie sicher?" mit "Ja" beantworten -> "Speichern als" in C:\TEMP als "AG-Kreisstadt-alle-komplett.xlm" -> senden an "grundbuchdaten@transparenzregister.de" -> Fertig.

    Gut, das Datenbankgrundbuch gibt es absehbar nicht. Aber das ist nebensächlich.

    :2weglach:

  • BT-Drs. 541/22, S. 27, 50, 76; letztere zur Art der Übermittlung (nicht mein Jahrhundert)

    "Da das bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch der Länder nicht in absehbarer Zeit
    fertiggestellt sein wird, ermöglicht dies zur Überbrückung des bis dahin verbleibenden Zeitraums und zur Risikoeinschätzung von Behörden und Verpflichteten die Kenntnisnahmemöglichkeit, zu welcher Vereinigung und in welchem der ca. 530 Grundbücher in Deutschland Immobilieneigentum eingetragen ist. Da Umfirmierungen, Verschmelzungen und andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen in den Grundbüchern regelmäßig nicht nachvollzogen werden, können Suchvorgänge in Grundbüchern mit aktuellen (geänderten) Unternehmensbezeichnungen, die im Grundbuch nicht nachvollzogen wurden, nicht zu Treffern führen.

    Hört,hört: Zwei Erkenntnisse, die ich ins Wochenende heute mitnehme -

    1. Es gibt nur 530 Grundbücher deutschlandweit, und

    2. Jedes der 530 existierenden Grundbücher ist nie(!) nachvollziehbar.

    Stark, und auf so einem Märchen beruht ein ganzes Gesetz, welches Transparenz schaffen möchte!

    Für mich eine reine willkürliche Sammelwut von Daten des Staates!

    <<<Polemik aus, Sarkasmus aus>>>

    Zur Frage der Übermittlung der Daten verstehe ich das nach Lesart so, dass ohne Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Länder jedenfalls nicht von Amts wegen die Daten vom GBA zur Behörde übermittelt werden.

  • "(...) Da Umfirmierungen, Verschmelzungen und andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen in den Grundbüchern regelmäßig nicht nachvollzogen werden, können Suchvorgänge in Grundbüchern mit aktuellen (geänderten) Unternehmensbezeichnungen, die im Grundbuch nicht nachvollzogen wurden, nicht zu Treffern führen. (...)"

    Das allerdings ist schon richtig. Viele längst verschmolzene Klein-Genossenschaftsbanken führen z.B. nach wie vor als Eigentümer ihrer früheren Hauptsitze ein Zombieleben im Grundbuch.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Weiß jemand was mit dieser Meldung anzufangen:


    „Das Transparenzregister und Grundbuch werden endlich verknüpft. So haben wir es heute im Kabinett beschlossen. Damit werden bis Juli 2023 530 Grundbücher in das Transparenzregister übertragen..." :confused:


    Wilsch in ZfIR 2023, 68, 71 übernimmt diese Meldung auch nur ohne Kommentar.

    Wohl den Aufsatz nicht oder nicht vollständig gelesen, ich lese dort:

    "Von einer „Verknüpfung von Transparenzregister und Grundbuch“ 37) kann daher nicht die Rede sein, da Grundbuch und Transparenzregister autonom bleiben und das eine Register nicht auf das andere Register verweist. Das SanktionsDG II nimmt keine temporäre oder permanente Verknüpfung des Grundbuchs mit dem Transparenzregister vor, sondern sieht eine spezielle Anreicherung des Transparenzregisters mit Immobiliendaten vor, sekundiert von der Schaffung eines neuen Registers für Vermögenswerte, § 14 SanktDG. Damit bauen das Transparenzregister und das neue Register für Vermögenswerte auf dem Grund-

    - 70 -Wilsch, ZfIR 2023, 68-71- 71 -

    buch auf, ohne mit dem Grundbuch verknüpft zu sein. Einer Verknüpfung stünde auch der Regelungsgehalt des § 12 Abs. 1 GBO entgegen. In der Folge kann nur von einer Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister 38) gesprochen werden. "

  • Ich weiß zwar jetzt nicht, wo Du hinwillst, mir ging es aber um das übernommene Zitat aus der Pressemitteilung des Bauministeriums, worauf Wilsch offensichtlich nicht eingeht. Dass er dann in der Folge aus grundbuchrechtlicher Sicht natürlich die Umkehr des Schutzzwecks eines Grundbuches hochhält, ist ja selbstverständlich.

    Mir geht es aber eher um die - ausbleibende - Kritik an dem Gesetz und seiner Begründung selbst, vgl. BT-Drs. 541/22. Und das fängt schon damit an, dass man wohl im Bauministerium schon nicht mal die Begrifflichkeiten eines Grundbuches unterscheiden kann, wenn man von 530 Grundbüchern spricht, dessen Daten in das Transparenzregister einpflegt, statt von den jeweils an den Amtsgerichten (sind das 530?) geführten Grundbüchern.

  • "...mir ging es aber um das übernommene Zitat aus der Pressemitteilung des Bauministeriums, worauf Wilsch offensichtlich nicht eingeht."

    Dies ist und bleibt falsch, wohl Text nicht oder nicht vollständig gelesen, denn ich lese im Text:

    "Von einer „Verknüpfung von Transparenzregister und Grundbuch“ 37) kann daher nicht die Rede..."

    Fußnote 37: So aber die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen v. 26. 10. 2022. Zur Kritik an der Schaffung mehrerer Immobilienregister neben dem Grundbuch vgl. Stellungnahme des Deutschen Notarvereins e. V. v. 20. 10. 2022 zum Referentenentwurf des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II,

  • Das Transparenzregister bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH soll mit Immobiliendaten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften gemäß Geldwäschegesetz befüllt werden. Die Grundbuchämter sollen hierzu Daten übermitteln.

    Die Länder können bestimmen, dass dies durch die Katasterverwaltung beim Vermessungsamt geschieht. Ist schon bekannt, wie die Durchführung der Meldung in Bayern erfolgen soll?

  • Wir haben heute die Information erhalten, dass eine Programmanpassung (von Folia/EGB) erfolgen wird, und künftig die Übertragung der Daten an das Transparenzregister über einen eigenen Prozess im Rechenzentrum erfolgt, ohne Auswirkung auf unseren Produktivbetrieb.

  • Ich frage mich wie diese Übermittlung aussehen bzw. vorgenommen werden soll

    Nur der Vollständigkeit halber, z.B. in LSA

    Verordnung über die Zuständigkeit der Übermittlung von Grundbuchinformationen an das Transparenzregister (Transparenzregisterzuständigkeitsverordnung - TrZuVO)

    Vom 24. Juli 2023

    Danach ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt als das für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Behörde für die einmalige Übermittlung der in § 19b Abs. 1 Satz 1 des Geldwäschegesetzes bezeichneten Informationen an die registerführende Stelle mit einem Stand der Daten zum 30. Juni 2023 zuständig.

    So müsste es auch in den anderen Ländern eine VO geben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!