ErbR - Neueintragung: Zustimmung G-Eig. unter der Bedingung Erhöhung Erbbauzins

  • Guten Morgen,

    ich habe ein Erbbaurecht neu einzutragen. Mein zweites in all den Jahren Grundbuch und stehe bei einer Regelung auf dem Schlauch und finde hierzu auch nicht wirklich was.

    Als dinglischer Inhalt soll folgendes eingetragen werden:

    Der Grundstückseigentümer behält sich vor, die Zustimmung zur Änderung des Verwendungszwecks und der Veräußerung von der Erhöhung des Erbbauzinses abhängig zu machen.

    Klingt ja aus Sicht des Grudnstückseigentümers logisch. Jedoch kann ich § 2 und § 5 ErbbaurRG nicht entnehmen, dass das als dinglicher Inhalt eintragungsfähig sei. Die hier vorhande Literatur sagt dazu gar nichts, als ob es den Fall noch nie gegeben hätte.

    Über Ideen, Hinweise zu Fundstellen etc. bin ich dankbar. :)

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