Bosnien Zustellung Anklage

  • Ich muss in einer Strafsache eine Anklageschrift nach Bosnien-Herzegowina zustellen. Dabei muss ich lt. III.3 des Länderteils RiVaSt Übersetzungen beifügen, und zwar entweder in serbischer Sprache und kyrillischer Schrift bei Ersuchen an Behörden der Republik Srpska oder in bosnischer bzw. kroatischer Sprache und lateinischer Schrift bei Ersuchen an Behörden in der Föderation von Bosnien/Herzegowina. Wo finde ich die zuständige Behörde? Gibt es dafür ein Verzeichnis? Wie erfahre ich, in welchem Landesteil diese Behörde liegt?

    Soweit ich das bislang sehe, gibt es das zweisprachigen ZU-Ersuchen (RiVaSt Muster 31f) nur in kroatisch, nicht jedoch in serbisch bzw. bosnisch. Bedeutet das, dass ich dieses ZU-Ersuchen dann ggf. nur in deutsch erstelle und vom Übersetzer "frei" (also ohne Einsatz eines Vordrucks) übesetzen lasse?

  • Habe jetzt in Wikipedia herausgefunden, dass der Wohnort des Angeklagten in der Föderation BIH liegt, so dass die Übersetzungen m.E. in bosnischer bzw. kroatischer Sprache erfolgen müssten. Da beide Sprachen zulässig sind, würde ich dann kroatisch nehmen wollen, da ich dafür ja den zweisprachigen Vordruck habe. Kann ich dann das Ersuchen einfach "an die zuständige Behörde" richten, ohne diese näher zu benennen?

  • Behörden hat Bosnien-Herzogowina nicht benannt. Ich würde das Ersuchen an die "zuständige Behörde für den Ort xxx" richten. Das Ersuchen musst du über das BfJ senden. Also erst Prüfstelle, MJ und dann BfJ.

    Wenn kroatisch zulässig ist, kannst du das machen. Oder du kontaktierst vorm übersetzen mal die Prüfstelle. Wir (also die Prüfstellen) haben von unserem MJ die Bitte erhalten, in solchen Fällen erst mal nachzufragen, welche Übersetzung angebracht ist, damit nicht unnötig Geld ausgegeben wird.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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