Ich muss in einer Strafsache eine Anklageschrift nach Bosnien-Herzegowina zustellen. Dabei muss ich lt. III.3 des Länderteils RiVaSt Übersetzungen beifügen, und zwar entweder in serbischer Sprache und kyrillischer Schrift bei Ersuchen an Behörden der Republik Srpska oder in bosnischer bzw. kroatischer Sprache und lateinischer Schrift bei Ersuchen an Behörden in der Föderation von Bosnien/Herzegowina. Wo finde ich die zuständige Behörde? Gibt es dafür ein Verzeichnis? Wie erfahre ich, in welchem Landesteil diese Behörde liegt?
Soweit ich das bislang sehe, gibt es das zweisprachigen ZU-Ersuchen (RiVaSt Muster 31f) nur in kroatisch, nicht jedoch in serbisch bzw. bosnisch. Bedeutet das, dass ich dieses ZU-Ersuchen dann ggf. nur in deutsch erstelle und vom Übersetzer "frei" (also ohne Einsatz eines Vordrucks) übesetzen lasse?