Eigentümer hat das Grundstück im Januar durch Vertrag erworben. Vormerkung ist im März eingetragen. Eigentumswechsel ist im Juni erfolgt. KP war 20.000 EUR.
Nun veräußert der Eigentümer das Grundstück im November für 90.000 EUR.
Muss ich jetzt für die AV und den Eigentumswechsel gem. § 20 GNotKG Kosten nacherheben? Wie mache ich das? Teile ich die Nacherhebung vorher mit und frage an, ob eine Wertsteigerung binnen der Zeit erfolgt ist oder erstelle ich einfach neue Kostenrechnungen mit dem neuen Wert?