Guten Morgen,
wir haben einen frisch fertig gewordenen Rechtspfleger zum 01.10.22 zugeteilt bekommen (EJ 2019). Nun ist die Frage, wie viele Urlaubstage ihm für den Rest des Jahres (vom 1.10.-31.12.) zustehen?
Nach § 68 NBG und §§ 4,5 NEUrlVO käme ich mit der Berechnung auf 7,5 und wegen der geregelten Aufrundung auf 8 Urlaubstage. Habe ich da etwas übersehen bzw. gelten für die fertig gewordenen Rechtspfleger andere Regeln (sie waren ja auch vorher schon Beamte nur halt erst auf Widerruf)?
Muss man von den 30 Tagen daher vielleicht die Tage abziehen, an denen sie keine Hochschule hatten (der Juli ist ja zum Beispiel immer frei)?
Vielen Dank für die Hilfe.