Urlaubstage Berufsanfänger Niedersachsen

  • Guten Morgen,

    wir haben einen frisch fertig gewordenen Rechtspfleger zum 01.10.22 zugeteilt bekommen (EJ 2019). Nun ist die Frage, wie viele Urlaubstage ihm für den Rest des Jahres (vom 1.10.-31.12.) zustehen?

    Nach § 68 NBG und §§ 4,5 NEUrlVO käme ich mit der Berechnung auf 7,5 und wegen der geregelten Aufrundung auf 8 Urlaubstage. Habe ich da etwas übersehen bzw. gelten für die fertig gewordenen Rechtspfleger andere Regeln (sie waren ja auch vorher schon Beamte nur halt erst auf Widerruf)?

    Muss man von den 30 Tagen daher vielleicht die Tage abziehen, an denen sie keine Hochschule hatten (der Juli ist ja zum Beispiel immer frei)?

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Der frische Rechtspfleger war doch vorher Rechtspflegeranwärter mit einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen je Kalenderjahr.

    Sein Resturlaub bestimmt sich daher aus dem noch nicht verbrauchten oder eventuell verfallenen Urlaubsansprüchen.

    Wie viele Tage noch übrig sind sollte die Stelle mitteilen können, bei welcher bislang die Personalakte geführt wurde.

  • Spannend. In Ba-Wü war das nicht so, mir sind damals einige Tage verfallen, die ich nicht ab Einstellung als Rechtspflegerin mitnehmen durfte.

    Bei uns endete das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ablauf des Tages der mündlichen Prüfung, vielleicht ist das der Hintergrund.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ich kann mich nur erinnern, dass meine als Anwärter genommenen Urlaubstage abgezogen wurden von den gesamten Urlaubstagen für das gesamte Jahr und daraus dann der Restanspruch für das restliche Jahr ab Beamter auf Probe errechnet wurde.

  • Ich kann mich nur erinnern, dass meine als Anwärter genommenen Urlaubstage abgezogen wurden von den gesamten Urlaubstagen für das gesamte Jahr und daraus dann der Restanspruch für das restliche Jahr ab Beamter auf Probe errechnet wurde.

    Entspricht ja auch #2 und genau so wird es auch hier (Niedersachsen) gemacht.

  • Kann auf die damals gültige Fassung nicht zugreifen. Und muss auch ehrlich sagen, dass ich damals einfach das akzeptiert habe, was mir (und anderen Kollegen) der Dienstherr gesagt hat.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Spannend. In Ba-Wü war das nicht so, mir sind damals einige Tage verfallen, die ich nicht ab Einstellung als Rechtspflegerin mitnehmen durfte.

    Bei uns endete das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ablauf des Tages der mündlichen Prüfung, vielleicht ist das der Hintergrund.

    Verfallen? Was ist mit § 25 AzUVO?

    Der Vergütungsanspruch bezieht sich nur auf den EU-rechtlichen Mindesturlaub (20 Tage). Da sollte man als Rpfl.-Anwärter eigentlich immer drüber sein...

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