Ich bin vom Grunbuchamt gem. § 82a Satz 2 GBO ersucht worden, die Erben zu ermitteln.
Bislang ist bekannt:
Es ist unbebauter Grundbesitz (57 qm) in Stadtlage vorhanden. Bodenrichtwert beträgt weniger als 50,-€/qm.
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist im Jahr 1835 geboren und im Jahr 1885 (!) verstorben. Sterbeort und letzter Wohnsitz liegen in meiner Zuständigkeit. Die Stadt hat bereits eigene Ermittlungen angestellt. Der Erblasser soll danach zweimal verheiratet gewesen sein und mindestens 10 Kinder haben. Zu einigen Kindern gibt es Geburtsdaten, aber keine Geburtsorte. Von anderen Kindern sind nur die Namen bekannt. Angaben zur (letzten) Ehefrau (vorverstorben/nachverstorben, Güterstand ...) habe ich nicht.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, was ich mit der Sache mache.
Habt ihr eine Idee? Würdet ihr tatsächlich in die Erbenermittlung einsteigen - hierbei wäre dann davon auszugehen, dass sämtliche Kinder ebenfalls vor 1900 geboren sind und nicht mehr leben. Die Erbenermittlung dürfte sich - wenn sie überhaupt zu einem Abschluss gebracht werden kann - über Jahre hinziehen. Zudem müsste ich dann erst mal klären, welches Erbrecht überhaupt gilt. Eine Kollegin meine, es müsste "preußisches Landrecht" gelten - davon habe ich noch nie etwas gehört.
Oder habt ihr andere Ideen?
Und ja, in meinem Zuständigkeitsbezirk haben wir viele ungeklärte Eigentumsverhältnisse an Grundstücken. Ich habe letztens erst einen Erbschein erteilt, da war der Erbfall im Jahr 1912.
Mich werden solche Altsterbefälle auch weiterhin begleiten.