Hey,
ich habe als Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaftsakte.
Es ist nunmehr Zahlungsunfähigkeit eingetreten, woraufhin ich aufgefordert habe, dass umgehend zu prüfen ist, ob ein Antrag auf Nachlassinsolvenz gestellt wird.
Jetzt wurden zwei potentielle, entfernte Erben ermittelt.
Die Nachlasspflegerin antwortete nun, sie könne erst einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens stellen, wenn die potentiellen Erben ausgeschlagen hätten.
Kann mich da jemand vom Fach aufklären, ob das tatsächlich so ist und wo sich hierfür die Grundlage findet?