Hallo zusammen,
kann einer Partei bei einem Verfahren nach § 11 RVG Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden? Also für die "Verteidigung" dagegen mit einem anderen Anwalt.
Ich habe leider nichts zu dieser Thematik gefunden, finde aber, dass eine anwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist.
Vielleicht hatte jemand so etwas schon mal und kennt eine Kommentierung oder Rechtsprechung hierzu.
Vielen Dank im voraus!