Hey,
ich habe einen PfüB Antrag:
Titelgläubiger = xbank - eine Niedelassung der y Bank AG, Vollstreckungsgläubiger = y Bank AG
Die Titelgläubigerin ist als Zweigniederlassung des Vollstreckungsgläubigers im Handelsregister eingetragen.
Der Titel ist ein Vollstreckungsbescheid.
Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege ist die Zweigniederlassung doch nichts rechtsfähig?!
Kann ich dann hier den Titel monieren?
Liebe Grüße