Werte Kolleginnen und Kollegen,
bei mir ist in einem K-Verfahren folgendes Problem aufgetaucht:
Schulder: Anton-KG - die KG ist in Insolvenz - InsO-Vw ist ein RA X
Der InsO-Vermerk ist im GB eingetragen
PHG der KG ist Herr B - Herr B ist im Verbraucherinsolvenz seit 2019- InsO-Vw ist ein RA Y
Versteigerungstermin war bestimmt auf den 01.10.2022.
Eine Woche vor dem Termin erscheint Herr B und legt ein Freigabeschreiben des Inso-Vw der KG - Herr RA X vom Juli 2021 vor, wonach dieser das Grundstück aus der InsO-Masse freigibt. Im Grundbuch ist der InsO-Vermerk übrigens bis heute nicht gelöscht, daher keine Möglichkeit, die Freigabe aus den mir zugänglichen Unterlagen zu ersehen. Der Freigabebeschluss ging mir ebenfalls nicht zu.
Da die TB etc. dem Herrn B nicht zugestellt waren, war der Termin aufzuheben.
Im Zuge eines Schriftwechselsel mit dem InsO-Vw des Herrn B - Herr RA Y, teilt dieser seine Ansicht mit, dass die Freigabeerklärung des InsO-Vw der KG, Herrn RA X, ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in 2019 dem Herrn B gegenüber nicht mehr wirksam hat erklärt werden können.
Das Schreiben wird dem InsO-Vw der KG, Herrn RA X zur Kenntnis übersandt, es erfolgt keine Stellungnahme.
Das Problem ist offensichtlich. Die Berücksichtigung eines falschen Beteiligten muss wegen der Anfechtbarkeit eines Zuschlagsbeschlusses zwingend vermieden werden.
Mein Problem: Wie verfahre ich weiter?
Meine Optionen:
a) Termin bestimmen und den InsO-Vw der KG - Herrn RA X weiter als Beteiligten behandeln (Problematisch, wenn die Freigabeerklärung doch wirksam wäre)
b) Termin bestimmen und den Schuldner als Beteiligten behandeln (Problematisch, u. a. auch weil er sich ja in Verbraucherinsolvenz befindet)
c) Beschluss, in dem ich die Beteiligtenstellung des Herrn B zurückweise.
Grundlage hierfür wäre ggf. Pflicht zur Überprüfung der Beteiligtenstellung und die Frage der Glaubhaftmachung der Beteiligtenstellung. Die Pflicht zur Überprüfung der Beteiligtenstellung dürfte sich auch aus der Verpflichtung des Gerichts ergeben, nicht sehenden Auges eine für einen Ersteher u. U. mit erheblichen negativen Konsequenzen verbundene Entscheidung zu treffen.
Derzeit tendiere ich zu Lösung c) damit ich Rechtssicherheit bekomme, ggf. auch im Rechtsmittelverfahren.
Hatte jemand schon mal mit eine ähnlichen Problem zu tun? Ich wäre für ein paar Tipps bezgl. des weiteren Vorgehens sehr dankbar.
Besten Dank schon mal