Mietvertrag mit Angehörigen

  • Hi :)

    Ich bin noch ziemlich neu in der Abteilung und muss ehrlich gestehen, etwas überfordert mit den vielen verschiedenen Meinungen und Herangehensweisen zu sein. Besonders bei Anhörungen für Genehmigungen und bei Mietverträgen tue ich mir schwer. Ich habe jetzt schon Stunden recherchiert und vielleicht auch passende Antworten schon übersehen, dann entschuldige ich mich jetzt schon einmal dafür.

    Aber ich wäre dankbar, von euch zu hören, wie ihr das handhabt:

    1. Wenn der Betroffene bei Familienangehörigen wohnt und von ihnen gepflegt wird, verlangt ihr dann einen Mietvertrag, wenn monatlich Geld vom Konto genommen wird für Miete und Lebensmittel? Hier tendiere ich dazu, einen Mietvertrag anzufordern. Leider besteht die Betreuung dann ja schon häufig jahrelang und die Betreuer (meistens die Eltern) können diese Anforderung nicht nachvollziehen.

    2. Wenn der Betroffene ins Pflegeheim zieht und seine Wohnung seiner Tochter überlässt, verlangt ihr in diesem Fall auch einen Mietvertrag? Wenn es dem Willen des Betroffenen entspricht, dass die Tochter mietfrei bzw. für einen kleinen Betrag dort wohnt, fordert ihr dann eine "angemessene" Mietzahlung? In diesem Fall werden noch mehrere Wohnungen des Betroffenen an Dritte vermietet und Vermögen ist genug vorhanden, um u.a. die Heimkosten zu decken. Hier würde ich dazu tendieren, den Wunsch des Betroffenen zu berücksichtigen. Eigentlich müsste ich aber einen Mietvertrag anfordern, da dieser ja genehmigungspflichtig ist? Oder darf er Angehörige auch ohne Mietvertrag in seiner Wohnung wohnen lassen? Es tut mir leid, ich bin gerade ziemlich verwirrt :S

    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten!

  • 1. Wenn der Betroffene bei Familienangehörigen wohnt und von ihnen gepflegt wird, verlangt ihr dann einen Mietvertrag, wenn monatlich Geld vom Konto genommen wird für Miete und Lebensmittel? Hier tendiere ich dazu, einen Mietvertrag anzufordern. Leider besteht die Betreuung dann ja schon häufig jahrelang und die Betreuer (meistens die Eltern) können diese Anforderung nicht nachvollziehen.

    Bei Verwandschaft in gerader Linie handelt es sich in der Regel nicht um Mietverträge, sondern um gegenseitigen Unterhalt, § 1601 BGB (Kost und Logis gegen Beteiligung an den Kosten).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Bei 1. lasse ich immer einen Ergänzungsbetreuer bestellen, der einen Pflege- und Versorgungsvertrag abschließt.

    Darin werden dann die monatlichen Kosten inkl. Nebenkosten der Unterkunft, die auf die betreute Person entfallen, beziffert (mit Anpassungsmöglichkeit, sollten die Nebenkosten steigen). Für die Verpflegung wird meist ein Fixbetrag angegeben.

    Der Gesamtbetrag kann dann aufgrund des Pflege- und Versorgungsvertrages dem Konto der betreuten Person entnommen werden.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • 1. Wenn der Betroffene bei Familienangehörigen wohnt und von ihnen gepflegt wird, verlangt ihr dann einen Mietvertrag, wenn monatlich Geld vom Konto genommen wird für Miete und Lebensmittel? Hier tendiere ich dazu, einen Mietvertrag anzufordern. Leider besteht die Betreuung dann ja schon häufig jahrelang und die Betreuer (meistens die Eltern) können diese Anforderung nicht nachvollziehen.

    Bei Verwandschaft in gerader Linie handelt es sich in der Regel nicht um Mietverträge, sondern um gegenseitigen Unterhalt, § 1601 BGB (Kost und Logis gegen Beteiligung an den Kosten).

    Trotzdem bedürfen derartige Sachverhalte der rechtlich einwandfreien Klärung.

    Ich schließe mich Soneas Ausführungen an.

  • Bei 1. lasse ich immer einen Ergänzungsbetreuer bestellen, der einen Pflege- und Versorgungsvertrag abschließt.

    Darin werden dann die monatlichen Kosten inkl. Nebenkosten der Unterkunft, die auf die betreute Person entfallen, beziffert (mit Anpassungsmöglichkeit, sollten die Nebenkosten steigen). Für die Verpflegung wird meist ein Fixbetrag angegeben.

    Der Gesamtbetrag kann dann aufgrund des Pflege- und Versorgungsvertrages dem Konto der betreuten Person entnommen werden.

    Das würde ich als pflegender Angehöriger niemals unterschreiben. Dass man die Höhe der monatlichen Kostenbeiträge konkretisiert ist vollkommen in Ordnung, aber vertragliche (!) Verpflichtungen (mit entsprechednen Folgen bei Nicht- oder Schlechtleistung oder bei Verhinderung) der pflegenden Angehörigen anstelle der Erfüllung von Unterhaltspflichten oder auch nur Naturalobligationen gehen zu weit, ganz abgesehen davon, dass man damit erstens zu einer Steuerpflicht für die Angehörigen einerseits und dem Verlust des Pflegegeldes für den Betroffenen andererseits kommt.

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  • tom

    Ich gebe zu, der Begriff "Pflege- und Versorgungsvertrag" ist schlecht gewählt.

    In der Vereinbarung (aufgrund derer die Angehörigen-Betreuer dann auch mit einer rechtlichen Grundlage das Geld vom Betreutenkonto entnehmen können) wird eigentlich nur festgelegt, dass

    a) Miet- und Heizkosten xEUR betragen und der Betreute davon xEUR an die Betreuer aus seinen Einkünften zahlen muss

    b) Lebenshaltungskosten pauschal zur Deckung der Kosten des Betreuten entnommen werden können

    c) weitere Ausgaben (Bekleidung, Urlaub, Anschaffungen sonstiger Art) gesondert entnommen werden können (Belege sind aufzubewahren)

    d) bei Erhöhungen von Nebenkosten (Heizkosten bspw.) eine Neufassung der Vereinbarung nicht notwendig ist.

    Bisher waren alle glücklich damit, weil ich keinen Grund mehr habe, den Angehörigen vor den Bug zu fahren wegen unberechtigter Geldentnahmen.

    Oftmals sind die Kostenträger damit auch glücklich, weil sie den Sozialhilfebetrag dann ganz oder in Teilen an den Angehörigen direkt überweisen können (wurde oft gemacht, weil Mama oder Papa den Antrag gestellt haben; ja, toll ... und!?).

    Rechnungslegungen sind deutlich einfacher.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • In der Vereinbarung (aufgrund derer die Angehörigen-Betreuer dann auch mit einer rechtlichen Grundlage das Geld vom Betreutenkonto entnehmen können) wird eigentlich nur festgelegt, dass

    a) Miet- und Heizkosten xEUR betragen und der Betreute davon xEUR an die Betreuer aus seinen Einkünften zahlen muss

    b) Lebenshaltungskosten pauschal zur Deckung der Kosten des Betreuten entnommen werden können

    c) weitere Ausgaben (Bekleidung, Urlaub, Anschaffungen sonstiger Art) gesondert entnommen werden können (Belege sind aufzubewahren)

    d) bei Erhöhungen von Nebenkosten (Heizkosten bspw.) eine Neufassung der Vereinbarung nicht notwendig ist.

    So etwas ist natürlich absolut OK und hilft allen Beteiligten.

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  • Vielen Dank schonmal für eure ganzen Ausführen! Das ergibt auf jeden Fall Sinn, da muss ich mich wohl mal ransetzen. Bis jetzt wurde das bei uns nämlich nie gemacht, jedenfalls habe ich es in keiner Akte gesehen. Die Begründung war, dass sich die Eltern tatsächlich ja auch kümmern, ihre Wohnung zur Verfügung stellen und dafür wenigstens einen Pauschalbetrag für Essen, Strom (und teilweise auch Miete) etc. entnehmen dürfen.

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