• Hey,

    ich habe folgenden Fall:

    Erbfall 2022 des Adoptivvaters

    Adoption: 1973

    Am 01.01.1977 war Angenommener minderjährig.

    -> Starke Adoptionswirkung, sowie Wegfall eines Ausschlusses des Erbrechts des Annehmenden im Adoptionsvertrag ( Art 12 § 2 Abs. 2 AdoptionsG) , es sei denn beim AG Schöneberg wurde formwirksam widersprochen.

    Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

    Im Adoptionsvertrag konnte auch ein Erb- und Pflichtteilsrecht des Angenommenen gegenüber dem Annehmenden ausgeschlossen werden.

    Sofern jetzt ein formwirksamer Widerspruch beim AG Schöneberg existieren würde und es würde im Adoptionsvertrag ein Ausschluss vereinbart sein, würde hier kein Erbrecht nach dem Adoptivvater bestehen?! Verstehe ich das richtig?

    Also muss ich beim AG Schöneberg anfragen, wenn dort kein Widerspruch hinterlegt, brauche ich eigentlich auch den Adoptionsvertrag nicht mehr, weil ein etwaig existierender Ausschluss weggefallen ist?!


    Liebe Grüße

  • Den Adoptionsvertrag anfordern und schauen was da drin steht. Das muss man, obwohl der Erbrechtsausschluss wohl extrem selten ist.

    Noch ne Frage: Waren die Adoptiveltern bis zur Wende in den neuen Bundesländern wohnhaft?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Der Adoptionsvertrag pielt keine Rolle.

    Art. 12 § 2 Abs. 1 S. 1 HS. 2 AdoptG verweist nicht auf Art. 12 § 1 Abs. 5 AdopG. Nur wenn optiert wird, ist es relevant (Verweisung auf Art. 12 § 1 Abs. 5 AdoptG in Art. 12 § 3 Abs. 2 S. 1 AdoptG).

    Die Fragestellerin liegt mit ihrer Annahme somit richtig.

  • Stimm Cromwell. Aber es spielt eine Rolle, ob es sich ggf. um eine „DDR-Adoption“ gehandelt hatte, denn dann war es immer eine mit starker Wirkung.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ja sage ich doch, aber dann bräuchte man nicht eine Anfrage in Schöneberg machen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!