Nachlasspflegschaft aufheben, Gerichtskosten

  • Hey,

    ich habe einen Fall bei dem wurde quasi mit Anordnung der Nachlasspflegschaft ein Erbscheinsantrag gestellt wurde.

    Nachlasspflegschaft war erforderlich, weil Wildtiere zum Nachlass gehört haben und die Versorgung sicher zu stellen war.

    Angeregt war die Pflegschaft durch eine Miterbin.

    Nunmehr ist der Erbschein erteilt und ich hatte in der Nachlaspflegschaftsakte noch keinen Eingang.

    Ich habe nunmehr zunächst ein Anfangsvermögensverzeichnis angefordert, möchte die Kosten erheben und sodann die Nachlasspflegschaft umgehend aufheben und gleichzeitig Schlussrechnung anfordern.

    Muss ich vor Kostenerhebung in der Nachlasspflegschaft die Erben nun anhören bzw. denen das Anfangsvermögensverzeichnis schicken?

    Gerichtskostenrechnung dann noch an den Nachlasspfleger und danach aufheben?

    Vergütungsantrag ist auch noch nicht gestellt..

    Liebe Grüße

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