Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Im Wege amtwegiger Ermittlungen dürfte das Gericht doch gebührenbefreit sein.
Wir fordern bei jedem Erbscheinsantrag Geburtenregisterauszüge des Erblassers an zur Prüfung, ob nichteheliche Kinder vermerkt sind. (Ist eine Besonderheit in unserem Bundesland)
Dabei wurden noch nie Kosten der Standesämter erhoben.