• Auch mich hat das Schicksal der E-Akte ereilt. Zum Glück zunächst nur in IK-Verfahren.

    Da die Signaturfunktion bei mir funktioniert - oder auch nicht - war ich schon ziemlich genervt. Eine Kollegin hat mir hilfreiche Tipps zum Strukturieren der Akte gegeben, wow, ich war total happy. Oki, wg. Signatur hab ich dann auch 2 Akten innerhalb von 1:20 erledigt (drei Anrufe beim BIT... Für diese Teile hätte in Papier keine 20 min gebraucht. Aber am nächsten Tag mutig ran (es geht voran, Geschichte wird gemacht); wow, welch ein Erfolg, sämtliche Tabellensignaturen waren auf "gelb" gesetzt, in jedes einzelne Tabellenblatt reingehen (eine sog. Stapelsignatur geht nicht erneut !). alles noch mal aber viel kleinteiliger machen. Dann sind die Verfügungen in TSJ z.T. nicht mehr vorhanden.

    Witzig ist: bei der Signatur von Tabellenprüfungen sind 5 Mausklicks erforderlich, bis es - hoffentlich - klappt. Welche Idioten haben diesen Driss programmiert ? Ich bewege bis zu 20 TEUR mal eben eine Transaktion an der Börse mit 2 Mausklicks und der Signatur. Bei der Beurkundung von Tabellen hab ich den Eindruck, es geht um das Abfeuern von Atomraketen.

    Dieser E-Akten Kram in NRW ist totale Scheiße ! alles dauert dreimal so lange, und wenn man Pech hat, sind die Verfügungen auch noch weg, also alles nochmal machen. Ich kann nur allen KollegInnen aus anderen Bundesländern raten: Finger weg ! von dieser Hobby-Programmierer-Software !

    Wenn mich demnächst jemand fragen sollte, was ich beruflich mache: Tester von Schrott-Software.


    Nachbemerkung: wenn die E-Akte in Regelinsolvenzverfahren kommt - sie wird kommen - und bei jedem einzelnen Tabellenblatt die Signatur "nachzuholen" ist - weil dieser Sch* nicht funzt, viel Spass bei Verfahren mit mehr als 5 Gläubiger..... Wenn ich mir meine bescheidenen größeren Verfahren vornehmen müsste, werde ich den Mängeln dieser Software mögicherweise noch "post mortem" nachkommen müssen, sofern ich noch laufende Verfahren zu bearbeiten beabsichtige.......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Defaitist (12. Januar 2023 um 23:51)

  • Das liegt an der zur Zeit (mal wieder) bestehenden Störung beim Signaturprogramm.

    Ok, selbst wenn es funzt (ungefähr 2/3 des Jahres), ist signieren immer noch aufwändiger als Unterschreiben. Ich brauche 35 Sekunden für eine Signatur, da leiste ich gaaanz viele Unterschriften.

    Festzuhalten ist, dass die E-Akte, hier e2a, nicht für uns Rechtspfleger gemacht ist.

    Aber nur noch 9 Jahre und der Rest von diesem.

  • boah Alter, vl. Dank für Deine freundlichen Worte; hbw baut irgendwie wieder auf :D

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  • Bei uns wird jetzt erstmal in Zivil die E-Akte eingeführt. Bis wir mit InsO dran sind, werden noch ein paar Jahre vergehen. Hoffen wir mal, dass es dann besser funktioniert als bei euch.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Vorweg: ich habe keine Ahnung von Inso, und daher kann ich zu den geschilderten Erfahrungen mir der eAkte in Inso nichts beitragen, ABER ich (= AG im nördlichen Teils NRWs) bearbeite,

    - seit 2 Jahren C-Akten

    - seit 1 Jahr "übrige" M-Sachen (= alles bis auf Pfübse)

    mit e2A und bin schwer angetan (kein Sarkasmus).

    Ab März 2023 wird bei uns auch die eAkte in F-Sachen eingeführt und ich kann es nicht erwarten .

    Ich bearbeite meine eAkten mindestens genauso schnell wie Papierakten, in der Regel sogar schneller.

    Nur am Rande: hier kommen ab und zu auch mal Signaturprovbleme vor, sind aber nicht der Rede wert. Die Stapelsignatur funktioniert hier tadellos. Deren Nutzung ist schneller, als genauso viele Papierakten mit der Hand zu unterschreiben.

    Und wenn (kommt nur noch selten vor) die Leitung zum Hauptserver abgekackt ist, kann ich auch keine Papierakten sinnvoll bearbeiten, da dann TSJ und JUDICA nicht funktionieren. Das ist kein (alleiniges) Problem von e2A.

    Klar, man hat mit der eAkte ggf. Probleme, die man mit der Papierakte nicht hatte (zB Signatur), aber die Vorteile der eAkte überwiegen für mich ganz eindeutig:

    es geht keine Akte mehr "verloren";

    Verfügungen werden entweder erstellt und gemacht oder es springt der Stillstandswächter an;

    fürs Arbeiten im Homeoffice schleppt man sich keinen Wolf mehr;

    paralleles Arbeiten aller Beteiligten möglich;

    auch "versandte" Akten sind dennoch "da" und können bearbeitet werden;

    optimale Verbindung von eRechtsverkehr und eAkte;

    usw.

    Die geschilderten Probleme klingen für mich so, als wenn es an anderer Stelle hakt (Hardware, Verfahrenspflegestelle, usw.), aber nicht zwingend e2A selbst der Grund für den verständlichen Unmut ist.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Guten Morgen.

    Mich würde interessieren, welche Bundesländer die eAkte bereits in der Inso eingeführt haben.

    Bei uns am Gericht soll die eAkte im September kommen. Wir sind Pilotgericht für Thüringen. Thüringen hat aber nicht e2A, sondern VIS.

    Stapelsignatur ist wohl möglich, aber nach letzter Auskunft soll der Tabellenband weiterhin in Papier geführt werden.

    Über ein paar positive Rückmeldungen würde ich mich freuen.

  • Die elektronische Akte hat zweifelsfrei viele vorteile, aber auch den einen oder anderen nachteil

    stark abhängig davon in welcher Rolle man welches Verfahren in welchem Stadium bearbeitet; deshalb finde ich es schwierig allgemeingültig die EAkte in den himmel zu heben oder in die hölle zu verbannen

    (auch wichtig ist, wie die EDV strukturiert ist; bei zentraler externer Datenspeicherung führt das natürlich zu explodierendem Traffic, was (teils erhebliche) lags mit sich bringt- die das Arbeiten mit der E-Akte erschweren und teilweise extrem frustig machen

    (wenn man bisweilen 30 sekunden warten muss, bis das nächste (einzel!)dokument geladen ist, ist das (freundlich formuliert) eher mies....)

    Mein Eindruck allerdings; die elektronische Akte VIS ist (wie häufig bei EDV-Systemen der Justiz:( ) eher ausgerichtet auf richterliche Verfahren und hat insbesondere die Brauchbarkeit für Land- und Oberlandesgerichtliche Verfahren im Fokus.

    Die Bedürfnisse der amtsgerichtlichen Verfahren haben geringere Relevanz und von diesen die Bedürfnisse der anderweitigen "Unterbau"-Verfahren eine noch geringere.

    Das bedeutet nicht, dass die elektronische Akte dort nur und ausschließlich schlecht wäre, aber man merkt das durchaus immer mal wieder daran, dass Aspekte, die für ein Insoverfahren oder bspw. ein ZVG-Verfahren interessant oder wichtig wären (bspw. eine elektronische Tabellenführung oder brauchbare Möglichkeiten in der elektronischen Akte eine ausführliche Rechnungslegung sinnvoll durchzuarbeiten, oder auch nur die vorbelegten Musterbezeichnungen der Dokumente und Verfahrensakteure) bei der Konzeption nicht berücksichtigt wurden oder beim Troubleshooting keine Prio haben.

    In Baden-Württemberg ist die EAkte an mehreren (allen?-keine Ahnung) Insolvenzgerichten eingeführt

    Genutzt wird auch VIS

    laufende Verfahren wurden nicht nachverscannt und werden in Papier weitergeführt; Stapelsignatur ist möglich, aber Tabelle wird (vorerst) in Papier geführt

    (insofern ist die Stapelsignatur für insolaner (mit VIS) nur so mittelnützlich; das normale Dienstgeschehen bringt Signaturerfordernisse (m.E.) nicht in einer Dichte mit sich, dass sich der Stapel wirklich stark lohnen würde)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Wobei die elektronische Führung der Tabelle auch nicht in die eAktenanwendung gehört.

    Nach den Vorgaben der sog. "Funktionalen Landkarte" des Architekturbüros der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK-AB) gehören "alle Funktionen zur Verwaltung von Rechten, um beispielsweise das Sortieren der Beteiligten nach der Art der Forderungen und die Prüfung der Forderungen zu ermöglichen. (z. B. Insolvenztabelle; Teilungsplan)" in den Aufgabenbereich der "Forderungsverwaltung". Hierfür ist nach den Festlegungen des BLK-AB nicht das eAktensystem sondern das Fachverfahren (also z.B. Judica, forumStar, Winsolvenz) zuständig.

    Das Beispiel zeigt vielleicht, dass die Erwartungen an die in der Justiz im Einsatz befindlichen Systeme auch nicht immer "richtig adressiert" werden.

    Unabhängig davon sollte aber natürlich die eAkte in der Lage sein, den Tabellenband mit seinem vorgesehenen Inhalt vorzuhalten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe nicht gemeint in welcher Fachanwendung genau das "Führen" der Tabelle veranstaltet wird (oder auch nicht; teilweise existiert soweit ich weiß keine Fachanwendung dafür, die eigentlichen Tabellenblätter werden durch den IV erstellt, zur Verfügung gestellt und (ggfs. nach Ausdruck) in den Tabellenband abgeheftet- ohne dass in einer Fachanwendung überhaupt nur eine Erfassung stattfindet)

    ich meinte tatsächlich das, was du in deiner letzten Zeile festgehalten hast, also das elektronische äquivalent zu dem, was papierhaft in einen Sonderband eingeheftet wurde und eben auch nach wie vor wird.

    Die Tabellenblätter werden in der elektronischen Akte (überhaupt) nicht erfasst, veraktet oder signiert. Die Tabellenblätter werden nach wie vor händisch unterschrieben

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  • Okay, hatte ich anders verstanden.

    Aber aus Sicht einer eAktenanwendung ist ein Tabellenband doch auch nur eine Sammlung von PDF-Dokumenten. Dass das bei Euch nicht elektronisch geführt wird, scheint mir daher weniger an der Software als vielleicht mehr an organisatorischen Festlegungen zu liegen.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • teils richtig; das muss schon hand in hand gehen, die organisatorische festlegung und die technischen Voraussetzungen...

    Nach der gegenwärtigen ausgestaltung: wie könnte man eine maßgebende, verbindliche und rechtssichere EDV Tabelle implementieren, die abgeändert und aktualisiert werden kann, wenn dies erforderlich ist?

    Aber letztlich ist ziemlich genau das der punkt: dieses Bedürfnis des Insolvenzverfahrens hat bei der Konzeption keine Rolle gespielt und spielt (afaik) auch weiter keine...

    abgesehen davon, dass es schon bei der Frage schwierig wird, wann wie welche Tabellenänderungen/Modifikationen aus welchen Gründen vorgenommen werden- das unterscheidet sich ja schon von haus zu haus teilweise (ohne hier eine Wertung vorzunehmen oder in Anspruch zu nehmen, die einzig richtige Auffassung zu haben)...

    vorerst Ende vom lied: man hat zu jeder elektronischen Akte auch weiterhin einen Papiertabellenband

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  • Ich hatte Defaitist in seinem Eingangspost so verstanden, dass in NRW die Tabelle auch elektronisch geführt wird.

    In Baden-Württemberg offensichtlich nicht. Wir sind im Länderverbund mit Baden-Württemberg. Da bin ich ja schon mal froh, dass irgendjemand sich schon mal die eAkte für die Inso angeschaut hat.

    In Thüringen habe ich leider das Gefühl, dass nichts getestest wird und man dann erst so kurz vor Einführung anfängt. In der ordentl. Gerichtsbarkeit geht es jetzt mit Zivil beim Amtsgericht im März los. Wir sind dann im September mit Zivil, Vollstr. , ZVG und InsO dran. Ist ja auch alles kein Problem. Die eAkte Landgericht wurde sehr lange getestet und funktioniert. Das kann man dann einfach für alle Fachbereiche beim Amtsgericht übernehmen.

  • Ups, ich bin ein wenig erstaunt. Die Tabellenführung auf elektronischem Wege ist bei uns mit Einführung der InsO 1999 mit IT-InsO (später Judica-InsO) vorgesehen. Oki, das Teil wurde von Nichtjuristen gebaut, weshalb ein Teil meiner KollegInnen es anfänglich auch nicht benutzt haben. Es hat bis heute Beurkundungsmängel die auf unzureichenden Rechtskenntnissen beruhen. Mittlerweile benutze ich dies aber schon seit einigen Jahren, nachdem einige der erklatantesten Mängel behoben wurden, aber längst nicht alle !. Vorteile bietet die elektronische Tabelle neben einer schnellen "Beurkundung" auch zum Abgleich mit Verteilungsverzeichnissen. In der E-Akte ist aber mal wieder alles völlig unnötig verkompliziert worden. Des wäre noch hinnnehmbar, wenn der Kram auch noch funktionieren würde. So durfte ich neulich trotz Stapelsignatur alle Signaturen einzeln erneut vornehmen. Da wäre ich selbst bei Großverfahren mit Papier und Stift schneller unterwegs. Aber hier gilt wie immer bei der Softwarerstellung: GIGO (garbage in garbage out).

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  • also "beurkundungssicher" lässt sich in der e-akte arbeiten (bisher m.E. auch schon möglich) in der e-akte braucht dies jedoch den fünfachen Zeitaufwand; bei nachträglichen Tabellenänderungen ebenfalls; in Großverfahren ist dies schlechterdings nicht mehr darstellbar. Gestern abend habe ich über drei nachträglichen Erklärungen erstmal 15 Minuten gebraucht, in der "Papierakte" mit elektronischer Tabellenfühung - oder auch Papiertabelle -3 bis 4 Minuten.

    Wo soll das Personal herkommen, für die Vervielfältigung der Arbeitszeit ?

    I.Ü. ist die E-Akte auf den zivilrichterlichen Bereich ausgelegt - da scheint das auch so richtig gut zu sein - Gegenüberstellung des Vortrags Kläger - Beklagter; Replik, Duplik Treplik; Kennzeichnung beweiserheblichen Vortrags etc. - nur bin ich in blöder Insolvenzrechtspfleger, dessen Arbeit ohne Ende verkompliziert wird. Alle alten Vordrucke funzen natürlich nicht, also entweder die Talibanisierungsteile aus dem System nehmen, oder alle eigenen Vordrucke "umstricken". Klar, das dies eine zwangsmäßige Einschränkung der Rechspflegrschaft darstellt. Also zwei Möglichkeiten: 1. Mgl. den vorgegebenen Kram nutzen egal, oder rechtlich sauber und für die Rechtsunterworfenen verständlich arbeiten ( bei den "Belehrungsvordrucken" ,Anschrieben etc. ist m.E. schon die Rechtsweggarantie nicht mehr gewahrt, da die außer einem Volljuristen niemand so wirklich versteht).

    Aber über diese Talibaniserung geben wir ja so langsam den Rechtsstaat auf, und wahren nur noch den schönen schein " im Vordruck steht ja alles drin". Als Unterrichteter werde ich mal den Versuch machen, dass mir die AnwärterInnen mal in "Prüfungssituation" die Inahlte erläutern, bin mal auf das Ergebnis des "Projekts" gespannt ......

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