Vertretung des Berufsbetreuers durch Mitarbeiterin

  • Hallo in die Runde,

    wir diskutieren bei uns in der Betreuungsabteilung derzeit folgende Fragestellung und kommen zu keinem klaren Ergebnis: Kann sich ein Berufsbetreuer durch seine Mitarbeiterin vollständig "vertreten" lassen?

    Wir haben hier den Fall, dass ein Berufsbetreuer in seinem Büro nun eine Mitarbeiterin angestellt hat, die seither alle Schreiben des Betreuers mit "i. A. Frau Müller" unterschreibt. Dies haben wir beanstandet, weil unserer Ansicht nach aus Gründen der Haftung eine Vertretung durch Mitarbeiter nicht zulässig sei. Der Berufsbetreuer stellt sich auf den Standpunkt, dass dadurch, dass seine Mitarbeiterin nun nicht "i. V." (in Vertretung), sondern "i. A." (im Auftrag) nutzt, dies haftungsrechtlich keine Auswirkungen habe und er weiterhin voll haftbar sei. Er sehe dort also keine Probleme.

    Bei allen anderen Berufsbetreuerin im hiesigen Bezirk, die ebenfalls Angestellte haben, werden alle Schreiben letztlich von den Betreuern noch selbst unterschrieben.

    Insbesondere bereitet uns das ganze bei den Vermögensverzeichnissen, den Berichten und den Rechnungslegungen Bauchschmerzen, weil dort ja auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben versichert wird. Und es ist davon auszugehen, dass der Betreuer selbst diese Unterlagen überhaupt nicht gegenprüft, sondern mehr oder weniger die Mitarbeiterin hier komplett eigenständig agiert.

    Leider haben unsere bisherigen Recherchen noch kein eindeutiges Ergebnis ergeben.

    Was meint Ihr?

    Gab es solche Fälle bereits in anderen Bezirken? :/

  • Wenn ich das mal mit einem Betreuungsverein vergleichen darf:

    Berichte, Rechnungslegungen etc. werden immer durch den zuständigen Mitarbeiter unterzeichnet.

    Einfache Schreiben (Mitteilung der neuen Anschrift, Anschreiben bei Nachreichung von Unterlagen, etc.) werden dann auch durch die Mitarbeiter*innen im Büro unterzeichnet.

    Mit dieser Verfahrensweise sehe ich jetzt auch keine Probleme; mit der oben genannten schon.

  • Hallo, m.E. kann ein Mitarbeiter, der selbst zum Betreuer in diesem Fall bestellt ist (auch nicht als Verhinderungsbetreuer), nur eingeschränkt „vertreten“: als Empfangs- und Übermittlungsbote - und natürlich im internen Geschäftsbetrieb beim „Back Office“, Post sortieren, Listen schreiben. Dass Briefe an das Gericht unterschrieben werden, finde ich zumindest ungewöhnlich; ist denn gesichert, dass der eigentliche Betreuer zB „nach Diktat verreist“ ist?

  • Ich finde das eine sehr leidige und kleinliche Diskussion. Ich erhalte auch von den Gerichten Post, welche die Geschäftsstellen angeblich im Auftrag der Rechtspfleger rausschicken. Ich erhalte nur noch Post von Ämtern und Behörden, welche ohne Unterschrift gültig sein sollen, in denen ich auch nicht weiß, wer das Schreiben veranlasst hat.


    Ich präferiere professionelle Büros, die mit Angestellten arbeiten und nicht vom Küchentisch aus geführt werden. Wenn das Betreuungsgereicht, bei welchem das hier diskutiert wird, keine anderen Probleme hat, möchte ich es ganz herzlich beglückwünschen.


    Ich gebe zu bedenken, dass nunmehr bei jeder Betreuerbestellung die Büroorganisation zum Zwecke der Prüfung der Professionalität abgefragt wird!

    Natürlich unterschreibe ich Anträge, Rechnungslegungen,... selber.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Bloße Anschreiben etc ("anliegend übersende ich die Rechnungslegung für 2022") kann man vermutlich schon von jemandem anderes unterschrieben lassen. Alles andere, insbesondere auch die Rechnungslegung selbst, Berichte etc, würde ich vom Betreuer selbst unterschrieben erwarten.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich finde das eine sehr leidige und kleinliche Diskussion. Ich erhalte auch von den Gerichten Post, welche die Geschäftsstellen angeblich im Auftrag der Rechtspfleger rausschicken. Ich erhalte nur noch Post von Ämtern und Behörden, welche ohne Unterschrift gültig sein sollen, in denen ich auch nicht weiß, wer das Schreiben veranlasst hat.


    Ich präferiere professionelle Büros, die mit Angestellten arbeiten und nicht vom Küchentisch aus geführt werden. Wenn das Betreuungsgereicht, bei welchem das hier diskutiert wird, keine anderen Probleme hat, möchte ich es ganz herzlich beglückwünschen.


    Ich gebe zu bedenken, dass nunmehr bei jeder Betreuerbestellung die Büroorganisation zum Zwecke der Prüfung der Professionalität abgefragt wird!

    Das ist halt das Behördenprivileg :nixweiss: . Schon bei Notaren funktioniert das nicht mehr. Der Notar (oder ein amtlich bestellter Vertreter) unterschreibt alles, was nicht vollkommen trivial ist ("Ihr Termin wurde verlegt. i.A. Angestellte").

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  • Ich teile den Betreuern immer mit, dass verfahrensleitende Schreiben (Anträge auf Verlängerung, Unterbringung etc.), Schreiben aufgrund persönlicher Betreuung (Bericht, Rechnungslegung), und Vergütungsanträge immer und ohne Ausnahme von dem bestellten Betreuer zu unterzeichnen sind.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich teile den Betreuern immer mit, dass verfahrensleitende Schreiben (Anträge auf Verlängerung, Unterbringung etc.), Schreiben aufgrund persönlicher Betreuung (Bericht, Rechnungslegung), und Vergütungsanträge immer und ohne Ausnahme von dem bestellten Betreuer zu unterzeichnen sind.

    :thumbup:

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  • Interesse Diskussion, ähnliche Frage, wir haben mehrere Amtsgericht in unserem Bereich (Betreuungsverein), ein Amtsgericht besteht darauf, dass die Rechnungen manuell unterschrieben werden, allerdings nicht vom angestellten Betreuer, sondern vom Geschäftsführer. Zur Erläuterung: Unser Betreuungsverein ist innerhalb eines größeren Wohlfahrtsverbandes ein Bestandteil, es ist fast unmöglich das der Geschäftsführer hier Rechnungen unterschreibt. Kennt da jemand eine Regelung? (im privaten Bereich bekomme ich ja auch keine unterschriebenen Rechnungen).

    Danke für Hinweise.

  • Den Vergütungsanspruch hat der Verein, nicht der Vereinsbetreuer. Und da muss m.E. jemand unterschreiben, der nach § 26 oder § 30 BGB den Verein gesetzlich vertritt. Genaures ergibt sich aus der Vereinssatzung.

    Ebenso.

    Möglich ist natürlich auf die Unterschrift eines vom gesetzlichen Vertreter entsprechend Bevollmächtigten.
    Eine solche Vollmacht könnte man dann beim Gericht in den Generalakten hinterlegen und dann darauf verweisen.

    Das Unterschriftserfordernis für den Vergütungsantrag folgt aus §23 Abs. 1 S. 5 FamFG.

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