Hallo in die Runde,
wir diskutieren bei uns in der Betreuungsabteilung derzeit folgende Fragestellung und kommen zu keinem klaren Ergebnis: Kann sich ein Berufsbetreuer durch seine Mitarbeiterin vollständig "vertreten" lassen?
Wir haben hier den Fall, dass ein Berufsbetreuer in seinem Büro nun eine Mitarbeiterin angestellt hat, die seither alle Schreiben des Betreuers mit "i. A. Frau Müller" unterschreibt. Dies haben wir beanstandet, weil unserer Ansicht nach aus Gründen der Haftung eine Vertretung durch Mitarbeiter nicht zulässig sei. Der Berufsbetreuer stellt sich auf den Standpunkt, dass dadurch, dass seine Mitarbeiterin nun nicht "i. V." (in Vertretung), sondern "i. A." (im Auftrag) nutzt, dies haftungsrechtlich keine Auswirkungen habe und er weiterhin voll haftbar sei. Er sehe dort also keine Probleme.
Bei allen anderen Berufsbetreuerin im hiesigen Bezirk, die ebenfalls Angestellte haben, werden alle Schreiben letztlich von den Betreuern noch selbst unterschrieben.
Insbesondere bereitet uns das ganze bei den Vermögensverzeichnissen, den Berichten und den Rechnungslegungen Bauchschmerzen, weil dort ja auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben versichert wird. Und es ist davon auszugehen, dass der Betreuer selbst diese Unterlagen überhaupt nicht gegenprüft, sondern mehr oder weniger die Mitarbeiterin hier komplett eigenständig agiert.
Leider haben unsere bisherigen Recherchen noch kein eindeutiges Ergebnis ergeben.
Was meint Ihr?
Gab es solche Fälle bereits in anderen Bezirken?