Hallo zusammen,
mich würde es interessieren, wie ihr verfahrensrechtlich verfahrt, sobald eine Stadt/Gemeinde die Einbuchung eines ihrer buchungsfreien Flurstücke (Straße) beantragt und ihr keinerlei Zweifel daran habt, dass es sich seit jeher um öffentliche Wegemasse gehandelt hat.
Macht ihr in jedem Fall (mindestens) eine öffentliche Bekanntmachung (an der Gerichtstafel?)
Hört ihr da noch die Anlieger an?
Vielen Dank im Voraus.