Einbuchung buchungsfreier Flurstücke der Stadt/Gemeinde

  • Hallo zusammen,

    mich würde es interessieren, wie ihr verfahrensrechtlich verfahrt, sobald eine Stadt/Gemeinde die Einbuchung eines ihrer buchungsfreien Flurstücke (Straße) beantragt und ihr keinerlei Zweifel daran habt, dass es sich seit jeher um öffentliche Wegemasse gehandelt hat.

    Macht ihr in jedem Fall (mindestens) eine öffentliche Bekanntmachung (an der Gerichtstafel?)

    Hört ihr da noch die Anlieger an?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Wie Kai.

    Ich bin nur einmal davon abgewichen, weil es in der Sache schon im Vorfeld Streit darum gab, wer Eigentümer des Grundstücks ist. Die Anlieger reklamierten das Eigentum für sich. Da ich davon ausgehe, dass nur wenige Aushänge an der Gerichts- und Gemeindetafel lesen, habe ich den Anliegern auch die Bekanntmachung zugeschickt.

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