Hallo zusammen,
ich mache noch relativ neu Kostenfestsetzung und bin über zwei Problemchen gestolpert, bei denen ihr mir sicher helfen könnt
1. Ich habe den Eindruck, dass man quasi in jedem Verfahren eine Terminsgebühr geltend machen kann. Grundsätzlich kein Problem, aber in so mancher Sache gerate ich ins Schwimmen., weil ja vielfach doch im schriftlichen Verfahren (in welcher Form auch immer) entschieden wird. Nun gibt das Gesetz auch dann ja die Terminsgebühr her. Allerdings hatte ich jetzt den Fall, dass im schriftlichen Verfahren VU ergangen ist. Der RA hat die halbe TG geltend gemacht. Ist auch das in Ordnung? Es gab nur die Klage, Aufforderung an den Beklagten Verteidigungsabsicht anzuzeigen und dann wurde direkt VU erlassen.
2. Wie verhält es sich mit der Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn die titulierten außergerichtlichen Kosten aus einem geringeren Streitwert berechnet wurden als der Rest? Ich hab mich durch die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 03.08.2010, 8 W 337/10 gequält, aber ich verstehe deren Rechnung nicht, besonders verstehe ich nicht, dass da mit Gebühr plus Auslagen gerechnet wurde
Ich mach´s mal als Beispiel. Streitwert gerichtliches Verfahren 600 €, Verfahrensgebühr 114,40 €. Titulierte außergerichtliche RA-Kosten 88,67 €. Wie die sich zusammensetzen, keine Ahnung, der RA legt einen Streitwert von 400,- € zugrunde und berechnet daraus die 0,65 € Gebühr. In der OLG-Entscheidung wurde dann ja irgendwelche Differenzen abgezogen. Ich blick´s einfach nicht. Kann mir da wer auf die Sprünge helfen?