Hallo,
mir liegt folgender Fall vor:
Der Betreute ist Vorerbe zu 30 % nach seinem Vater geworden. Seine Mutter und Betreuerin ist Erbin zu 70%.
Die Mutter, ersatzweise die Schwester wurden zur Nacherben bestimmt. Die Schwester wurde als Testamentsvollstreckerin eingesetzt.
Grundbesitz ist vorhanden. Die Grundbuchberichtigung erfolgte bereits.
Es gibt Barvermögen i. H. v. 160.000,00 €. Davon stehen dem Betreuten 30% als Vorerbe zu. Das heißt doch, dass er nur die Zinsen von diesen 30% erhält.
Die Schwester hat das Amt des TV angenommen. Wie überprüfe ich, ob der Betroffene seinen Anteil bekommt?
Laut Testament soll der jährliche Reinertrag in Form von Geschenken, Sachleistungen,….verwendet werden.
Ein Ergänzungsbetreuer brauche ich doch nicht, da die TV angeordnet ist und die Schwester als TVìn ernannt wurde.
Die Betreuerin müsste doch die Testamentsvollstreckerin kontrollieren.
Der Betroffene ist schwerstbehindert und bekommt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Muss die Betreuerin das Sozialamt von der Erbschaft informieren? Muss der Betrag, der dem Betroffenen als Vorerbe zusteht auf ein Konto des Betroffenen angelegt werden?
Müssen Gerichtskosten erhoben werden?
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Im Forum habe ich bisher nichts passendes dazu gefunden...