Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Nachlasswert über 3 Mio. €, über 40 bebaute Grundstücke und Mietobjekte.
Erblasser war rechtskundig. Dieser hatte keine Kinder, die Eltern sind vorverstorben, keine Geschwister.
In 2. Ehe verheiratet. Zum Zeitpunkt des Todes war ein Scheidungsantrag gestellt. (ob rechtshängig oder anhängig weiß ich noch nicht, Akte ist angefordert)
Es liegt ein handschriftliches Testament vor.
Dort ist ein Dritter, der nicht verwandt ist, als Alleinerbe eingesetzt.
Die Ehefrau wurde -soweit möglich - enterbt. Es wird ausgeführt, dass der Fehler begangen wurde diese zu heiraten.
Erbscheinsantrag ist gestellt.
Die noch Ehefrau habe ich angehört. -keine Reaktion-
Ich gehe jedoch davon aus, dass diese nach § 1933 BGB nicht mehr erbberechtigt ist.
Eheregister der Eltern liegt mir vor.
Die Namen der Eltern der Eheschließenden (also Großeltern des Erblassers) kaum zu entziffern.
Zumindest glaube ich lesen zu können unter welcher Heiratsurkundennummer diese jeweils geheiratet haben.
Der Antragsteller hat bei mir schon mehrfach angerufen und ich muss sagen die Art und Weise hat mir ein ungutes Bauchgefühl verschafft.
Eine Anfrage bei der hiesigen Betreuungsabteilung hat ergeben, dass seitens des Heims, in dem der Erblasser gelebt hat, 10 Monate nach Testamentserrichtung Betreuung angeregt wurde wegen psych. Erkrankung.
Es wurde ein Gutachten erstellt, 1 Jahr nach Testamentserrichtung, laut dem eine organisch-wahnhafte Störung und hirnorganisches Psychosyndrom vorliegt. Die Person sei nicht in der Lage den Willen bezüglich der Notwendigkeit der Errichtung einer Betreuung frei zu bestimmen.
Erblasser wirft der Ehefrau bereits damals wahnhaft vor, dass diese das Vermögen veruntreut.
Im Verlauf des Anordnungsverfahrens hat der Sachverständige bzw. Arzt sodann jedoch knapp mitgeteilt, dass seines Erachtens der Betr. noch geschäftsfähig sei.
Er sei hinsichtlich der Person eines möglichen Betreuers wahnhaft.
Es wäre jedoch im Gutachten nicht davon ausgegangen, dass der Betrof. grundsätzlich nicht frei willensbestimmt sei.
Er sei durchaus in der Lage eine rechtswirksame Vollmacht zu erteilen.
Die Ehefrau wurde sodann durch eine öffentlich beglaubigte (durch Betreuungsbehörde) Vorsorgevollmacht bevollmächtigt.
Betreuung abgelehnt.
Ich habe jetzt folgende Probleme:
- Ermittlung gesetzliche Erben zur Anhörung: wird sich a) ziehen und b) ungewiss, ob dort etwas bei rum kommt.
-> Aufgrund der vielen Mietshäuser allerdings durchaus problematisch. Ein Mieter hat sich bereits hier gemeldet. -> Nchlasspflegschaft?
- Was ist wenn ich niemanden finde?
- Kann ich jetzt davon ausgehen, dass der Erblasser testierfähig war, da der Gutachter/Arzt ja schrieb er sei noch geschäftsfähig.
Um Meinungen wäre ich dankbar.