Bundesland Wechsel nach Studium - Berlin -> Sachsen

  • Hallo ihr alle, ich bin in Berlin als Anwärter angestellt. Ich werde jedoch bald mein Studium beenden und würde gerne nach Sachsen (aus familiären Gründen) wechseln.

    Hatte schon jemand den Fall, dass er direkt nach dem Studium gewechselt ist?

    Wie sollte ich da vorgehen? Ist es überhaupt möglich? Hat jemand eventuell Erfahrungen mit den 2 Bundesländern?

    Ich habe oft gelesen, dass einige sich beim Wunschbundesland beworben haben, sich dort verbeamten lassen haben und um Austritt beim jetzigen Bundesland gebeten haben ohne Tauschpartner.

    Wie tickt Berlin bei sowas und hat Sachsen überhaupt bedarf ?

    Danke!!!!!

  • Bei uns haben vor einigen Jahren mal zwei getauscht. Eine stammte aus Brandenburg und wurde in Sachsen-Anhalt zum Studium genommen, die andere stammte aus Sachsen-Anhalt und war über Brandenburg eingestellt. Nachdem beide das Studium bestanden uns ihre Arbeit aufgenommen hatten, wurden Versetzungsanträge unter Hinweis auf den vorhandenen (haushaltsneutralen) Tauschpartner gestellt. Beide OLG haben sich dann verständigt und die wechselseitige Versetzung (=der Tausch) erfolgte, weil auch persönlich (Leistung, "Benehmen",...) jeweils nichts gegen eine Übernahme sprach.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wir haben uns (noch während des Studiums) auf offene Stellen in Sachsen (Heimat) beworben (die Stellenausschreibung hing in der FHVR aus) und dann, nach einem Vorstellungsgespräch in Sachsen und Zusicherung der Übernahme bei Bestehen der Prüfung, die vom Land Brandenburg angebotene Ernennungsurkunde abgelehnt und zum nächsten 1. des Monats den Dienst in Sachsen angetreten.

  • Hallo schenser,

    ich würde gerne, genau wie du, nach dem Studium in meine Heimat zurück. Dafür müsste ich aber ebenfalls Bundesland wechseln. Ich habe auch schon alle Varianten durchdacht, wie ich am besten das Bundesland wechsle.

    Musstest du dich vor dem Studium ebenfalls für 5 Jahre deinem Bundesland verpflichten? Wenn ja, wie hast du es geschafft, dass du kein Gehalt zurück zahlen musst?

    Kannst du mir eventuell ein paar Tips geben, wie ich nach dem Studium in mein Heimatbundesland wechseln kann?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

  • Die Verpflichtung besteht natürlich - und geht bei Bundeslandwechsel mit. Heißt - bleibst du 5 Jahre in Sachsen im Dienst, gibt es keine Rückzahlungsverpflichtung, da du ja dem öffentlichen Dienst erhalten bleibst.

    Wie gesagt, wir hatten das Glück, dass damals (ist 20 Jahre her) eine Stellenausschreibung der GenStA Dresden in Berlin aushing. Wir hatten uns (2 Leute) dort beworben und parallel eine Blindbewerbung an das OLG Dresden geschickt mit dem jeweils wechselseitigen Hinweis auf die Bewerbung beim anderen. Zum Vorstellungsgespräch saßen dann OLG und GenStA gemeinsam da. Ob das heute noch so funktionieren kann, weiß ich leider nicht.

    Aber - aus der praktischen Erfahrung heraus - junge motivierte Rechtspfleger/-innen werden in Sachsen mehr als dringend benötigt, da es an allen Ecken recht prekär ist mit der Personallage. Also nur Mut - Bewerbung schreiben und ab damit.

  • Es muss natürlich nicht (sofort) eine Rechtspflegerstelle sein, wenn der Wechselwunsch dringend ist. Was natürlich auch ohne Rückzahlung funktionieren sollte: irgendeine Stelle im ÖD im Wunschbundesland antreten und die Urkunde des Ausbildungsbundesland nicht annehmen.

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen.

    Ich werde eurem Rat auf jeden Fall folgen und mich bei meinem Wunsch OLG bewerben.

    Allerdings finde ich dort keine Stellenausschreibungen für Rechtspfleger, wie seit ihr denn auf die Stellenausschreibungen gestoßen?

  • Da würde ich nicht auf Stellenausschreibungen warten, sondern eine Initiativbewerung an das Wunsch-OLG senden. Eventuell mit dem Hinweis, dass die Bewerbung auch bei späterem Bedarf berücksichtigt werden soll.

    Gegebenfalls noch mit der Bitte um Information vor Abforderung der Personalakte. Letzteres um noch rechtzeitig einen Versetzungsantrag über den Dienstweg stellen zu können. Da bestehen schon mal Befindlichkeiten, wenn er nicht eingehalten wird.

    Das gilt entsprechend auch für Bewerbungen außerhalb der Jsutiz.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Stimmt, das klingt nach einem guten Weg.

    Aber ich habe ein bisschen Bedenken, dass die OLGs untereinander kommunizieren und mich mein Wunsch OLG an mein jetziges OLG „verpfeift“. Denn wenn mein OLG mitbekommt, dass ich mich anderweitig bewerbe, wird es sicherlich nicht sehr erfreut darüber sein.

  • Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass? Nein, die werden selbstverständlich nicht begeistert sein. Aber du wirst dir auch nicht auf Dauer alle Möglichkeiten offenhalten können. Letztlich kannst du es machen wie du willst: irgendwer könnte sich irgendwann auf den Schlips getreten fühlen. Damit wirst du leben müssen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wir hatten das Ausbildungs-OLG informiert. Nach der mündlichen Prüfung - als wir die dennoch vorbereitete Ernennungsurkunde abgelehnt haben - meinte der OLG-Mitarbeiter nur "Wenn Sie den Schritt mal nicht bereuen". Nach 20 Jahren - nö, nicht passiert.

  • Wenn man einen Tauschpartner hat, tauscht man nur das OLG oder kommt man auch in das Gericht an dem der jeweils andere gearbeitet hat? Für uns kommt ein Tausch möglicherweise in Betracht nach Ende des Studiums, aber vielleicht auch erst einige Jahre später (kein muss aber eine Option)

  • Wenn der Ortswechsel nach Sachsen im Fordergrund steht, dann würde ich zweigleisig fahren:

    1. Initiativbewerbung bei OLG/GenStA (ggf. auch beim LSG, OVG, LAG, FG - das sind für den gehobenen Dienst ebenfalls personalverwaltende Dienststellen).

    2. Bewerbung auf andere Stellen im öffentlichen Dienst (https://www.karriere.sachsen.de/). Ein späterer Wechsel in die sächsische Justiz ist in Anbetracht der derzeitigen Personallage auch später noch möglich (sofern gewüscht).

    Ein Wechsel direkt nach dem Studium hat dabei einen Vorteil. Es gibt ja die schon oft angesprochene Übereinkunft der OLG, keine Raubernennungen vorzunehmen. Daraus resultiert häufig das Erfordernis, dass man später einen Tauschpartner beibringen muss. Verfolgt man das hier im Forum, kann das eine längere Angelegenheit werden. Ich kenne auch Rechtspfleger, die mangels (geeigenetem) Tauschpartner den Weg aus der Justiz heraus gewählt haben, damit eine Familienzusammenführung möglich ist.

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