Folgender Fall:
Es soll ein Grundstück verkauft werden. Dazu wurde die Vorlage eines Erbscheins benötigt. Nach Vorlage fiel auf, dass der Erbschein „unrichtig“ ist. Beantragt war ein Erbschein, der 6 Kinder zu je 1/6 als Erben ausweisen sollte. Der 1992 ausgestellte Erbschein nannte zutreffend auch die Quote von 1/6, jedoch wurde ein Kind komplett vergessen.
Es wurde um Berichtigung bzw. um Ausstellung eines neuen Erbscheins gebeten, der die Namen aller 6 Erben ausweist (so wie beantragt)
Was würdet ihr in diesem Fall tun?