PfÜB - Forderung vor Erlass voll gezahlt. Was ist mit den RA-Kosten

  • Hallo,

    ich habe einen PfÜB-Antrag vom 23.11.22 vorliegen. Daraufhin folgte eine Zwischenverfügung und nun reicht der Anwalt eine Forderungsaufstellung und eine neue Seite 3 ein, wo der Schuldner sämtliche Kosten gezahlt hat. Jetzt hat er auf Seite 3 bei bisherige Vollstreckungskosten seine Anwaltskosten und Gerichtskosten für den vorliegenden PfÜB geltend gemacht.

    Das ist doch wahrscheinlich so nicht möglich oder? Die Kosten sind ihm ja allerdings entstanden. Gezahlt wurde nach PfÜB-Antrag.

    Vielleicht hatte das schon einer von euch und kann mir weiterhelfen, danke :)

  • Ohne Tilgungsbestimmung sind die Kosten gezahlt und noch ein Rest Hauptforderung ist offen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Werden die Kosten dann auf Seite 3 unter bisherige vollstreckungskosten eingetragen? Müssen diese dann auf der letzten Seite gestrichen werden? Ich kann doch kein PfüB erlassen mit 0,00 EUR auf Seite 3 oder?

  • Ohne Tilgungsbestimmung sind die Kosten gezahlt und noch ein Rest Hauptforderung ist offen.

    Wie der Gläubiger verrechnet, darf durch den Rpfl. des Vollstreckungsgerichts laut BGH nicht geprüft werden. Letztendlich bleibt der verbleibende Betrag annähernd der Gleiche.

    Werden die Kosten dann auf Seite 3 unter bisherige vollstreckungskosten eingetragen? Müssen diese dann auf der letzten Seite gestrichen werden? Ich kann doch kein PfüB erlassen mit 0,00 EUR auf Seite 3 oder?

    Für ein besseres Verständnis für den Drittschuldner sollten die Kosten auf Seite 3 eingetragen und auf Seite 9 gestrichen werden. Alles andere führt m.E. nur zu Verwirrung.

  • Für ein besseres Verständnis für den Drittschuldner sollten die Kosten auf Seite 3 eingetragen und auf Seite 9 gestrichen werden. Alles andere führt m.E. nur zu Verwirrung.

    Finde ich auch sinnig. Anderenfalls müsste auf jeden Fall auf Seite 3 der fettgedruckte Text unter der Forderungsaufstellung angepasst werden.

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