Hallo,
ich habe einen PfÜB-Antrag vom 23.11.22 vorliegen. Daraufhin folgte eine Zwischenverfügung und nun reicht der Anwalt eine Forderungsaufstellung und eine neue Seite 3 ein, wo der Schuldner sämtliche Kosten gezahlt hat. Jetzt hat er auf Seite 3 bei bisherige Vollstreckungskosten seine Anwaltskosten und Gerichtskosten für den vorliegenden PfÜB geltend gemacht.
Das ist doch wahrscheinlich so nicht möglich oder? Die Kosten sind ihm ja allerdings entstanden. Gezahlt wurde nach PfÜB-Antrag.
Vielleicht hatte das schon einer von euch und kann mir weiterhelfen, danke