Hallo zusammen,
ich habe hier einen Antrag vom Gläubiger auf Bildung eines Teilgrundschuldbriefes über einen nachrangigen Teilbetrag, weil dieser später ausserhalb vom Grundbuch abgetreten werden soll.
Er möchte nur die Bildung eines Teilgrundschuldbriefes ohne irgendeine Eintragung im Grundbuch.
Ich das möglich? Wie würden denn die Briefvermerke lauten? Auf dem Stammbrief: Über einen Teilbetrag von X Euro ist ein Teilgrundschuldbrief gebildet worden? Noch gültig für x Euro?