Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem Beratungshilfeantrag: Ist die Auszahlung eines Erasmus Stipendiums als Einkommen zu berücksichtigen? Danke vorab!
Erasmus Stipendium - zu berücksichtigendes Einkommen?
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ja:
"[...]Hierzu zählen etwa Stipendien privater Stiftungen"
(Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 20)
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Aber Erasmus ist doch gerade keine private Stiftung, vielmehr ein Förderprogramm der EU. Daher vermutlich die Frage (die ich leider nicht beantworten kann).
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Vielleicht hilft diese Entscheidung weiter: VG Dresden, Urteil vom 6. November 2014 – 5 K 808/12 –, juris
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warum sollte es kein Einkommen sein?
Das Stipendium wird doch für den (erhöhten) Lebensunterhalt im Ausland gezahlt
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