PfÜB gegen Mehrere Schuldner

  • Moin,

    heute hab ich mal etwas Neues:

    PfÜB wird beantragt von 2 Gläubigern, die von 2 Schuldnern als Gesamtschuldner 2000,00 € zu bekommen haben.

    Alles in einem PfÜB, daher meine Fragen:

    1. Geht das? Ein PfÜB gegen 2 Schuldner, die nur Mitglieder der WEG sind und nicht verheiratet? Hatte bisher PfÜB nur gegen Eheleute - sonst nie gegen 2 verschiedene Menschen...

    Ich denke nicht, das es geht. Aber wo steht es?

    2. Kosten: Erhöhungsgebühr? Es geht zwar um 2 Gläubiger, jedoch haben beide ja nur Anspruch auf jeweils die Hälfte der Summe...


    Danke im Voraus.

  • Guten Abend,

    also bzgl. der Auftraggebermehrheit möchte ich mal aus meinem RVG zittieren:

    Eine Auftraggebermehrheit liegt vor, wenn derselbe RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen auftragsgemäß in derselben Angelegenheit gleichzeitig tätig werden soll (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 25. Aufl., 1008 VV, Rn.: 36; m.w.N.)

    Hinsichtlich der Antragsteller-/ sowie Antragsgegnermehrheit tendiere ich eher zur Antwort: Nein, geht nicht.

    Denn wenn man sich die ab 2023 neuen ZV-Formulare, hier das "neue PfÜB-Formular" (hier Bereich zu Buchstabe: B) anschaut, kann man zwar 2 Gläubiger angeben, aber nur 1 Schuldner. Oder sehe ich die neuen Formulare: Hier etwa falsch? :/

    Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin. 8)

  • Also nach m.E. kann der Gläubigervertreter 3x eine 0,3 Gebühr abrechnen (2x ZV und 1x Erhöhung).

    Auch der neue Vordruck sieht auf Seite 2 vor, dass gegen mehrere Schuldner vollstreckt werden kann. Der Antrag selbst hingegen hat scheinbar nur ein Feld.

    Ich persönlich hätte keine Bedenken, solange aus dem Pfüb klar erkennbar ist, welcher Anspruch bei welchem Drittschuldner für welchen Schuldner gepfändet werden soll.

  • 1. Geht das? Ein PfÜB gegen 2 Schuldner, die nur Mitglieder der WEG sind und nicht verheiratet? Hatte bisher PfÜB nur gegen Eheleute - sonst nie gegen 2 verschiedene Menschen...

    Ich denke nicht, das es geht. Aber wo steht es?

    Doch das geht natürlich und ist auch gar nicht so selten.

    Der häufigste Fall bei zwei Schuldnern in einem Pfüb-Antrag dürfte die Geltendmachung rückständiger MIete oder Räumungskosten einer (vormals) bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft sein.

  • Doch das geht natürlich und ist auch gar nicht so selten.

    Ebenso.

    Zumindest sofern die Vollstreckung gegen Gesamtschuldner oder aus dem selben Titel erfolgt, ist das unproblematisch.

    2. Kosten: Erhöhungsgebühr? Es geht zwar um 2 Gläubiger, jedoch haben beide ja nur Anspruch auf jeweils die Hälfte der Summe...

    Wenn den Gläubigern jeweils nur die Hälfte des Anspruches zusteht, fehlt es an der nach Nr. 1008 Abs. 1 VV RVG erforderlichen Gegenstandsidentität, sodass keine Erhöhungsgebühr anfällt. Es werden dann lediglich beide Ansprüche für die Streitwertberechnung zusammengerechnet.

    Edit: Die Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht aber für jeden Schuldner gesondert.

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