Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal fachmännischen Rat:
Die Antragstellerin beantragt über einen RA Beratungshilfe und gibt als Angelegenheit "Der Jobcenterantrag stimmt nicht" an. Auf meine Nachfrage wo denn das rechtliche Problem sei, erhalte ich den Widerspruch des RA sowie den Widerspruchsbescheid mit dem Bemerken des RA, dass die Nebenkosten falsch berechnet und somit viel zu hoch seien. So weit so gut.
Aus dem Widerspruchbescheid (Zurückweisung) ergibt sich jedoch, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde, da dieser - trotz Aufforderung - nicht begründet wurde.
Grundsätzlich hätte ich ja wahrscheinlich BerH bewilligt, aber einen unbegründeten Widerspruch kann doch die Antragstellerin auch allein einreichen, oder???