Widerspruch (mal wieder)

  • Hallo ihr Lieben,

    ich brauche mal fachmännischen Rat:

    Die Antragstellerin beantragt über einen RA Beratungshilfe und gibt als Angelegenheit "Der Jobcenterantrag stimmt nicht" an. Auf meine Nachfrage wo denn das rechtliche Problem sei, erhalte ich den Widerspruch des RA sowie den Widerspruchsbescheid mit dem Bemerken des RA, dass die Nebenkosten falsch berechnet und somit viel zu hoch seien. So weit so gut.

    Aus dem Widerspruchbescheid (Zurückweisung) ergibt sich jedoch, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde, da dieser - trotz Aufforderung - nicht begründet wurde.

    Grundsätzlich hätte ich ja wahrscheinlich BerH bewilligt, aber einen unbegründeten Widerspruch kann doch die Antragstellerin auch allein einreichen, oder???

    :/

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • [...] Grundsätzlich hätte ich ja wahrscheinlich BerH bewilligt, aber einen unbegründeten Widerspruch kann doch die Antragstellerin auch allein einreichen, oder???

    Damit ist es nur noch ein Problem der Vergütungsfestsetzung, konkret, ob eine Beratung genügt hat oder auch eine Vertretung erforderlich war.
    Für einen begründungslosen Widerspruch muss kein Rechtsanwalt beauftragt werden, also dürfte später eine eventuell für die Vertretung geltend gemachte Vergütung abzusetzen sein ...

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