Guten Morgen zusammen,
ich habe nun erstmalig einen Fall, in welchem ein Anfangsgespräch durchzuführen ist.
Die Betreute leidet an paranoider Schizophrenie, die Betreuung läuft schon seit 2007 und es ist nun ein neuer ehrenamtlicher Betreuer (Bekannter) bestellt worden. (In der FoBi letztes Jahr wurde gesagt, dass § 1863 BGB auch auf Betreuerwechsel anzuwenden ist.) Verpflichtung ist bereits durch ein Rechtshilfegericht erfolgt. Sein Aufgabenkreis beschränkt sich auf Gesundheitsfürsorge und Entscheidung über Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen. Also habe ich die Betreute angeschrieben und aufgefordert, sich telefonisch bei mir zu melden, wenn sie ein Anfangsgespräch wünscht.
Lt. Vorschrift sollen ja
a) persönliche Situation des Betreuten,
b) Ziele der Betreuung, bereits durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen insbes. im Hinblick auf §1821 VI BGB und
c) Wünsche des Betreuten hinsichtlich der Betreuung
im Anfangsgespräch erörtert werden.
Hat jemand schon mal ein Anfangsgespräch geführt und würde mich an seinen Erfahrungen (z. B. Art Gesprächsführung; konkrete, vielleicht sogar standardisierte Fragen, Einbindung des Betreuers…) teilhaben lassen?
Herzlichen Dank!