Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Erblasser hat Suizid begangen und seiner Ehefrau einen Abschiedsbrief hinterlassen. In dem Abschiedsbrief listet er unter anderem auf, dass er im Staubsauger seines Schwagers (bei dem er zuletzt wohnte) einen Goldbarren und einen fünfstelligen Geldbetrag in Bar versteckt hat.
Diesbezüglich hat sich nunmehr der Rechtsanwalt der Ehefrau bei uns gemeldet und die Anordnung einer Nachlasspflegschaft angeregt. Von ihm habe ich auch erst von dem Abschiedsbrief erfahren.
Der Erblasser verstarb kinderlos unter Hinterlassung seiner Ehefrau, seines Vaters und seiner Schwester. Die Mutter ist bereits vorverstorben.
Zunächst hielt ich die Anordnung einer Nachlasspflegschaft für durchaus möglich, da uns bislang nichts von einer Erbschaftsannahme bekannt ist und m.E. aufgrund des Versteckten Vermögens bei einem nicht Erbberechtigten, der das Vermögen jederzeit verschwinden lassen kann - sollte er es finden -, ein Sicherungsbedürfnis besteht.
Nachdem ich telefonisch eine Nachlasspflegerin anfragte und ihr den angedachten Aufgabenkreis und die Lage schilderte wies mich diese darauf hin, dass auch sie unter Umständen die Herausgabe im Wege der Klageerhebung verlangen muss, wenn der Schwager die Gegenstände nicht herausgibt. Sie ist nicht berechtigt die Wohnung des Schwager ohne dessen Zustimmung zu betreten oder gar Gegenstände aus der Wohnung ohne dessen Einverständnis mitzunehmen. Bis eine Entscheidung des Prozessgerichts ergangen wäre, wäre von einer Erbschaftsannahme aufgrund Fristablaufs der Ausschlagungsfrist auszugehen, Erben wären bekannt und der Grund für die Nachlasspflegschaft würde entfallen.
Was habe ich denn sonst noch für Möglichkeiten bzw. liege ich mit der Annahme eines Sicherungsbedürfnisses überhaupt richtig?
Vielen lieben Dank bereits im Voraus!