Hallo,
wir rätseln hier über die richtige Abrechnung.
Rechtsanwalt wurde als Verfahrenspfleger in einem familiengerichtlichen Verfahren bestellt (so was machen wir normalerweise nicht, es war Wunsch der Eltern). Den minderjährigen Kindern (vermögend) wurde von der Großmutter eine ETW übertragen.
Der Kaufvertrag wurde hier geprüft, mit den Eltern wurde Rücksprache genommen, ob und wie die Kinder laufende Kosten bestreiten könnten, und sodann genehmigt.
Die Frage ist nun, wie rechnet man ab? Mit Stundensatz nach VBG? Nach RVG? Die Kinder verfügen über eigene Rücklagen und sind als vermögend anzusehen. Stehe gerade etwas auf dem Schlauch, da wir solche Sachen normalerweise nicht machen....
Vielen Dank,
Susi