Jura Studium nach Diplom

  • Hallo,

    wir (eine Freundin aus dem Studium und ich) sind gerade im zweiten Jahr unseres Rechtspfleger Studiums. Wir werden also 2024 unser Diplom schreiben. Anschließend möchten wir gerne das Jura Studium dran hängen. Anfangs würden wir gerne Teilzeit als Rechtspfleger weiter arbeiten.

    Das Problem an der ganzen Sache ist jedoch, das wir über das Land Baden Württemberg angestellt sind. Das Jura Studium würden wir beide aber gerne in unserem Heimatbundesland machen, also gestaltet sich eine Teilzeitarbeit neben dem Studium recht schwierig, da wir relativ lange pendeln müssten.

    Wir bitten um generelle Informationen rund um das Thema Jura Studium nach dem Rechtspfleger Studium, vorallem, wie es mit einer Anrechnung, Teilzeit und der Verpflichtung zu fünf Jahren und der damit verbundenen Rückzahlung des Gehaltes aussieht.

    Gerne könnt ihr auch von euren persönlichen Erfahrungen berichten!

    Vielleicht kann uns auch jemand bei unserem Bundeslandproblem behilflich sein und hat dahingehend einen Tipp für uns.

    Eine Überlegung von uns wäre, in den öffentlichen Dienst unseres Heimatbundeslandes zu wechseln (da man ja so das lange W/arten auf einen Tauschpartner umgehen könnte) und dort dann neben unserem Jura Studium teilzeit zu arbeiten. Hierbei müssten die fünf Jahre, für die wir uns verpflichtet haben ja weiter laufen, oder nicht?

    Wir wären über jede Antwort sehr dankbar!


    Liebe Grüße :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von Dipl.Rpfl. (8. Februar 2023 um 16:34)

  • Mir sind spontan drei Gedanken dazu durch den Kopf geschossen:

    1. gehört das nicht in die Stellenbörse, das werden viele potentiell Angesprochene da gar nicht lesen...

    2. Da wird Dein "Wunsch OLG" aber schwer begeistert sein...

    3. Schon mal die Suchfunktion bemüht? Auch andere hatten schon derartige Ambitionen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Völlig unabhängig vom Bundesland dürfte es nicht gut ankommen, gleich nach bestandener Prüfung nur in Teilzeit arbeiten zu wollen, zumal die Teilzeitbeschäftigung im Ergebnis dazu dienen soll, den Rechtspflegerdienst zu quittieren.

    Generell ist - zumindest in Schleswig-Holstein - festzustellen, dass die Handhabung großzügiger geworden ist. Früher musste zwingend gekündigt werden, um das Jurastudium aufnehmen zu können. Mittlerweile wird dafür Teilzeit gewährt. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem das unmittelbar nach der Prüfung geschehen ist.

    Nur aus Interesse gefragt: Ist Euch Euer Plan erst während der Ausbildung in den Sinn gekommen oder hattet Ihr den schon vorher? Wenn Ihr ihn schon vorher hattet: Weshalb habt Ihr dann den "Umweg" über die Rechtspflegerausbildung gewählt?

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Vielleicht könnten wir - unabhängig von der Suchfunktion - das Thema hier doch mal vertiefen. Mir begegnet das in den letzten Jahren immer öfter, dass die jungen Kolleg*innen entweder bereits in der Ausbildung oder dann nach dem Start in das Berufsleben ziemlich hart landen. Der Arbeitsdruck wird als sehr belastend wahrgenommen und die Aussicht, als Rechtspfleger die nächsten 40 Jahre mit einem kleinen Gehalt (teilweise wird hier im Handwerk inzwischen Berufseinsteigern ohne Studium mehr gezahlt) rackern zu müssen entsetzt viele. Dazu kommen noch etliche enttäuschte und frustrierte Kollegen in den Gerichten, die recht lebhaft die künftigen Aussichten des Jobs schildern. Es sind dann oft nicht die schlechtesten Berufsanfänger, die nach Alternativen und Entwicklungsmöglichkeiten suchen. Leider weiß ich auch nicht was man ihnen in diesem Fall raten soll, wenn die Gespräche darauf kommen. Vielleicht hat ja der eine oder andere doch noch eine Idee, bitte nicht unbedingt in dem Bereich "das hätte man alles vorher wissen müssen". Das stimmt, kann doch aber nicht die Antwort sein. Mir tut es echt leid wen unsere Jugend da so desillusioniert wird, aber eine gute Idee habe ich leider auch nicht.

  • Dazu kommen noch etliche enttäuschte und frustrierte Kollegen in den Gerichten, die recht lebhaft die künftigen Aussichten des Jobs schildern. Es sind dann oft nicht die schlechtesten Berufsanfänger, die nach Alternativen und Entwicklungsmöglichkeiten suchen.

    Solche frustrierten Kolleginnen und Kollegen, die - teilweise schon in vergleichsweise jungen Jahren - die Tage bis zu ihrer Pensionierung zählen, kenne ich auch. Mit der Schilderung einer düsteren beruflichen Zukunft erweisen sie leider sowohl sich selbst als auch Anderen einen Bärendienst, denn wer durch derartige Aussagen von der Aufnahme der Rechtspflegerausbildung abgehalten wird, verstärkt die Personalnot und damit die Belastung, auch der Jammernden.

    Über die Angemessenheit der Besoldung mag man streiten, das will ich an dieser Stelle nicht vertiefen. Immerhin werden, anders als etwa im Universitätsstudium, Anwärterbezüge gezahlt. Für mich sind jedenfalls die in Frage kommenden Rechtsgebiete, die trotz Beamtenstatus gegebene sachliche Unabhängigkeit sowie die Möglichkeit, eigenständig zu arbeiten, gewichtige Gründe für unseren Beruf, die ich auch immer wieder kommuniziere.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass es möglich ist. Habe nach drei Jahren Arbeit als Rechtspfleger auf 60% reduziert und den Rest der Zeit studiert. Anrechnen ließ sich - abgesehen von den Pflichtpraktika - nicht groß etwas. Vor der Examensvorbereitung habe ich mich entlassen lassen, da eine Beurlaubung nachvollziehbarerweise nicht möglich war. Bedenkt bei eurer Planung, dass es ein sehr langer Weg werden wird, bis man dann das zweite StEx in der Tasche hat - in meinem Fall 8 Jahre, oft aber noch länger. Und in den klassischen volljuristischen Berufen wird zumindest meistens deutlich mehr gearbeitet als als Rechtspfleger.

    Zitat

    Generell ist - zumindest in Schleswig-Holstein - festzustellen, dass die Handhabung großzügiger geworden ist. Früher musste zwingend gekündigt werden, um das Jurastudium aufnehmen zu können. Mittlerweile wird dafür Teilzeit gewährt. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem das unmittelbar nach der Prüfung geschehen ist.

    Ich weiß nicht, was du mit "früher" meinst aber 2011 wurde mir in SH für das Jurastudium ohne Weiteres Teilzeit bewilligt.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Wie lange hast du denn dann insgesamt neben deinem Jura Studium 60% gearbeitet? War das im fortgeschrittenen Studium nicht ziemlich hart?

    Und hattest du vor deinem Jura Studium deine fünf Jahre verpflichtet bereits abgearbeitet oder musstest du einen Anteil des Gehaltes zurück zahlen?

  • Ich habe bis zum sechsten Semester in Teilzeit gearbeitet. Ich hatte ungefähr einen Zeitaufwand von 30-40 Stunden pro Woche für das Studium, sodass die Zeit schon anstrengend aber durchaus machbar war. Nächtliche Lernsessions gehörten aber dazu. In der Examensvorbereitung war es für mich aber sinnvoll, nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen.

    Da ich zum Zeitpunkt meiner Entlassen die fünf Schon voll hatte (3 Jahre Vollzeit und knapp drei Jahre Teilzeit) stand eine Rückzahlung zum Glück nicht zur Debatte.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Die Frage ist dann auch, welche Ziele nach dem Jurastudium verfolgt werden. Für eine Tätigkeit in der allgemeinen Verwaltung ist ggf. auch der Weg möglich, dorthin zu wechseln und dann den Aufstieg über ein Masterstudium oder sonstiges entsprechendes Angebot zum Laufbahnaufstieg zu machen.

  • Gibt es Rechtspfleger die den Weg von BREamter gewählt haben? Welche Stellen kämen in der allgemeinen Verwaltung für den Rechtspfleger in Frage? Vollstreckungsbehörden kann ich mir gut vorstellen, aber wer mehr will und den Master im Blick hat? Die Frage wurde mir hier tatsächlich auch schon gestellt, welchen Master man denn auf das Rechtspflegerstudium satteln könnte, wenn man nicht unbedingt den Volljuristen im Blick hat. Man muss dann immer erklären dass der Master für den Justizdienst nicht wirklich was bringt wenn man bereits in A9 eingestellt ist. Bitte nicht schimpfen, wir wollen hier keine Beratung wie man am besten den Rechtspflegerberuf verlassen kann, es heißt ja auch nicht dass jeder der jungen Rechtspflegerkollegen jetzt nach Auswegen suchen soll. Aber vielleicht hilft es doch, ein paar Berufsperspektiven aufzuzeigen und die Angst vor 40 Jahren + X mit der gleichen Tätigkeit zu nehmen.

  • Bei dem konkreten Beispiel handelte es sich um einen Mechatroniker bei der LEAG. Unsere Betreuungsbehörde sucht gerade Mitarbeiter, die werden in der S 12 eingruppiert + 4 Tage pro Woche Homeoffice. Das folgende Beispiel habe ich daher auch schon zu sehen bekommen:

    "Die Abkürzung 'S 12' steht für Entgeltgruppe 12. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.

    Entgeltgruppe S 12 gilt typischerweise für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung, vergleichbar mit dem mittleren Dienst bei Beamten. Laut TVöD-SuE 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe S 12 im Bereich €3.352 - €4.683, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer."

    Nicht gerade motivierend für die Berufsanfänger. Bei einem Feedbackgespräch wurde Ihnen zuletzt gesagt: "Aber wenn Sie mal drei Kinder haben..."

    Aber vielleicht können wir ein bisschen weg von der Gehaltsdiskussion wieder zur Perspektivendiskussion kommen.

  • Gibt es Rechtspfleger die den Weg von BREamter gewählt haben? Welche Stellen kämen in der allgemeinen Verwaltung für den Rechtspfleger in Frage? Vollstreckungsbehörden kann ich mir gut vorstellen, aber wer mehr will und den Master im Blick hat?

    Ich würde das nicht nur auf Vollstreckungsbehörde fokussieren. Erstmal würde ich grundsätzlich keine Beschränkung sehen. Alles, was nicht bekannt ist, kann auch nachgeschult werden. Als das BAMF vor einigen Jahren massenhaft Personal rekrutiert hat, waren darunter auch Rechtspfleger, obwohl das inhaltlich eine ganz andere Sache ist.

    Die Frage wurde mir hier tatsächlich auch schon gestellt, welchen Master man denn auf das Rechtspflegerstudium satteln könnte, wenn man nicht unbedingt den Volljuristen im Blick hat. Man muss dann immer erklären dass der Master für den Justizdienst nicht wirklich was bringt wenn man bereits in A9 eingestellt ist.

    Das halte ich tatsächlich für gar nicht so entscheidend, wenn es nicht um den Volljuristen geht. Beim Master als Voraussetzung für den Zugang zur LG 2 2. EA ist zumindest bei uns relativ viel möglich.

  • "Entgeltgruppe S 12 gilt typischerweise für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung, vergleichbar mit dem mittleren Dienst bei Beamten."

    Das halte ich doch für gewagt. Nach meiner Kenntnis bekommen S 12 studierte Sozialpädagogen/-innen und Sozialarbeiter/-innen.

    Verdi

    https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgeltgruppen…ruppe-s-12.html

    https://www.kommunalforum.de/s_12_tvoed_sue.php

    Ich würde das nicht nur auf Vollstreckungsbehörde fokussieren. Erstmal würde ich grundsätzlich keine Beschränkung sehen. Alles, was nicht bekannt ist, kann auch nachgeschult werden.

    Dem würde ich mich aus eigener Erfahrung anschließen. Ich habe mal bei einer Bundesbehörde der allgemeinen Verwaltung gearbeitet. Für meine Aufgaben dort konnte ich mit meinen expliziten Rechtpflegerkenntnissen nicht viel anfangen und es wurde auch nicht nach Rechtspflegern gesucht. Aber nach dortiger Aussage musste sich in den entsprechenden Tätigkeitsbereich ohnehin jeder einarbeiten, weil das auch bei den Verwaltungsleuten nicht Teil des Studiums war. Daher war meine Rechtspflegerbasis dann ähnlich geeignet. Wichtiger war an der Stelle, das grundsätzliche Handwerkszeug gelernt zu haben, um sich in die Aufgaben einarbeiten zu können. Und zu wissen, wie der öffentliche Dienst an sich so funktioniert.

    Ich habe übrigens gerne dort gearbeitet, wenngleich es auch ein völlig anderes Arbeiten war (Arbeitsabläufe, Struktur, ...). Dennoch bin ich irgendwann zur Justiz zurückgekehrt. Sogar freiwillig (was habe ich da bloß getan ...?). ;)

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

  • Gibt es Rechtspfleger die den Weg von BREamter gewählt haben? Welche Stellen kämen in der allgemeinen Verwaltung für den Rechtspfleger in Frage? Vollstreckungsbehörden kann ich mir gut vorstellen, aber wer mehr will und den Master im Blick hat? Die Frage wurde mir hier tatsächlich auch schon gestellt, welchen Master man denn auf das Rechtspflegerstudium satteln könnte, wenn man nicht unbedingt den Volljuristen im Blick hat.

    Ich habe diesen Weg tatsächlich gewählt.
    Bin direkt nach meinem Studium als Leiter eines Liegenschaftsamtes einer mittleren Kommune gewechselt und habe dann berufsbegleitend einen Master of Laws an der Fernuniversität in Hagen gemacht (den Master hat mir sogar mein Dienstherr bezahlt :D ) und bin inzwischen in der Finanzverwaltung/Bauamt (im höheren Dienst) einer Kommune tätig.

    Ich würde das nicht nur auf Vollstreckungsbehörde fokussieren. Erstmal würde ich grundsätzlich keine Beschränkung sehen. Alles, was nicht bekannt ist, kann auch nachgeschult werden. Als das BAMF vor einigen Jahren massenhaft Personal rekrutiert hat, waren darunter auch Rechtspfleger, obwohl das inhaltlich eine ganz andere Sache ist.

    Das kann ich bestätigen.
    Denkbar sind, zumindest in der Kommunalverwaltung, die unterschiedlichsten Verwendungen als Rechtspfleger.

    Natürlich bietet sich der Bereich Vollstreckungen, oder Liegenschaften (unsere Landeshauptstadt sucht regelmäßig explizit auch nach Rechtspflegern für deren Liegenschaftsamt) an, denkbar ist aber auch eine Verwendung im Hauptamt oder der Finanzverwaltung - mit entsprechender Nachschulung.

    Ich kenne bspw. einen weiteren Rechtspfleger der sehr erfolgreich ins Hauptamt einer kleinen Kommune gewechselt ist und dort nun Hauptamtsleiter geworden ist - z. T. war das sicherlich nicht einfach, weil sehr viel fachfremdes Wissen erforderlich war, machbar war es offensichtlich dennoch.

    Was ganz sicher eine Umstellung bedeutet, ist der Verlust der sachlichen Unabhängigkeit.
    Gerade in kleineren Kommunen geht vieles nach "Ortsrecht" und "weil es der Bürgermeister so will" - ob man da anderer Meinung ist, spiel im Ergebnis keine Rolle und damit muss man sich abfinden können.

    Jedenfalls im Hinblick auf den Aufstieg in hD habe ich den Wechsel in die Kommunalverwaltung nicht bereut.

  • Gibt es Rechtspfleger die den Weg von BREamter gewählt haben? Welche Stellen kämen in der allgemeinen Verwaltung für den Rechtspfleger in Frage? Vollstreckungsbehörden kann ich mir gut vorstellen, aber wer mehr will und den Master im Blick hat? Die Frage wurde mir hier tatsächlich auch schon gestellt, welchen Master man denn auf das Rechtspflegerstudium satteln könnte, wenn man nicht unbedingt den Volljuristen im Blick hat.

    Ich habe diesen Weg tatsächlich gewählt.
    Bin direkt nach meinem Studium als Leiter eines Liegenschaftsamtes einer mittleren Kommune gewechselt und habe dann berufsbegleitend einen Master of Laws an der Fernuniversität in Hagen gemacht (den Master hat mir sogar mein Dienstherr bezahlt :D ) und bin inzwischen in der Finanzverwaltung/Bauamt (im höheren Dienst) einer Kommune tätig.

    Reicht denn der Studiengang Rechtspfleger für den Master schon? Oder ging da noch der Bachelor vor?

  • Reicht denn der Studiengang Rechtspfleger für den Master schon? Oder ging da noch der Bachelor vor?

    Das Rechtspfleger - Studium reicht (fast).

    Unser Studium wird nur mit 180 ECTS - Punkten bewertet, der Master bringt aber nur 90 ECTS - Punkte (insgesamt muss man mit Bachelor/Diplom + Master allerdings auf 30p ECTS - Punkte kommen).

    Ich musste daher, bevor ich ein Master - Modul abschließen konnte, zusätzliche Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erbringen.

    Danach fing der Master dann erst richtig an - ein zusätzlicher Bachelor ist aber nicht erforderlich gewesen.

    Meines Wissens ist es aktuell immer noch so, aber ganz sicher bin ich

  • Was ganz sicher eine Umstellung bedeutet, ist der Verlust der sachlichen Unabhängigkeit.

    Gerade in kleineren Kommunen geht vieles nach "Ortsrecht" und "weil es der Bürgermeister so will" - ob man da anderer Meinung ist, spiel im Ergebnis keine Rolle und damit muss man sich abfinden können.

    Ich habe das tatsächlich nie als Problem wahrgenommen. Was ich mache, ist allerdings auch fachlich/inhaltlich relativ speziell. Das führt dazu, dass ich faktisch mit der sachlichen Unabhängigkeit vergleichbare Arbeitsbedingungen habe (Landesministerium).

    Mein Hintergrund ist etwas anders als in der Ursprungsfrage, da ich schon Volljurist war, als ich als Rechtspfleger eingestellt wurde und dann gewechselt habe (ohne dass damit schon der Aufstieg in den hD verbunden war). Ich will gleichwohl versuchen, das eingangs Gesagte im Sinne der Ursprungsfrage zu abstrahieren:

    Auch bei einer Tätigkeit ohne sachliche Unabhängigkeit kann es eine mehr oder weniger weitgehende Entscheidungsfreiheit geben. Inwiefern ist das in der Dienststelle/Organisationseinheit der Fall?

    Welchen juristischen Background haben andere Mitarbeiter in der Dienststelle/Organisationseinheit (denn der Background ist bei einer Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung ein anderer als bei der Rechtspflegerausbildung bzw. auch bei Volljurist einerseits und Master andererseits)? Als Beispiel: Ich bin in einem relativ großen Referat tätig, dort aber der einzige Jurist.

    Gibt es die Möglichkeit, dass man irgendein fachliches Alleinstellungsmerkmal mitbringt oder erlangen kann?

    Jedenfalls im Hinblick auf den Aufstieg in hD habe ich den Wechsel in die Kommunalverwaltung nicht bereut.

    Ich habe den Wechsel auch nicht bereut. Aufstieg in den hD war bisher leider noch nicht drin, dafür sind jetzt aber auch die Weichen gestellt.

    Das Rechtspfleger - Studium reicht (fast).

    Unser Studium wird nur mit 180 ECTS - Punkten bewertet, der Master bringt aber nur 90 ECTS - Punkte (insgesamt muss man mit Bachelor/Diplom + Master allerdings auf 30p ECTS - Punkte kommen).

    Der Bachelor-Studiengang, den die Anwärter für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung hier durchlaufen, bringt auch 180 ECTS-Punkte. An der Uni gibt es einen berufsbegleitenden Masterstudiengang, für den das Land Stipendien an Bedienstete vergibt (Eigenbeteiligung 700 EUR pro Semester), der 120 ECTS-Punkte bringt. Die Dauer beträgt allerdings auch 6 Semester, eventuell ist der Unterschied darin begründet.

  • Für eine zielführende Beratung wäre es sinnvoll, dass die Threadstarterin darlegt, was sie sich von einem Jurastudium erhofft, insbesondere welche Laufbahn ihr vorschwebt. Ein Jurastudium ermöglicht deutlich mehr Berufsfelder als das Rechtspfleger- oder das angesprochene Masterstudium: Neben den klassischen Juristenberufen Anwalt, Richter oder Staatsanwalt auch Tätigkeiten im höheren Verwaltungsdienst oder in Unternehmen und Verbänden. Aber das will natürlich abgewogen werden mit der langen Studiendauer. Und alleine aufs Geld würde ich es auch nicht runterbrechen wollen, da es eben immer auch um die eingesetzte Zeit geht ;)

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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