Erbe obdachlos Miterbe will Erbschein beantragen

  • Hallo in die Mittagsrunde!

    Der Erblasser ist kinderlos verstorben. Die Ehefrau möchte einen Erbschein beantragen. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein.

    Ein Neffe des Erblassers lebt obdachlos in einem anderen Bundesland. Niemand aus der engeren Familie des Obdachlosen kann mir sagen, wie ich den Obdachlosen erreichen und über den Anfall der Erbschaft informieren kann.

    EMA ist erfolglos.

    Ich habe jetzt mal eine Anfrage an das zuständige Betreuungsgericht gemacht, vielleicht hat er einen Betreuer.

    Was habt ihr sonst noch für eine Idee?

    Falls er keinen Betreuer hat, wäre das ein Fall für einen Abwesenheitspfleger oder öffentliches Aufgebot und Ausschluss von der Erbfolge?

    Beste Grüße Döner

  • Ist er denn tatsächlich obdachlos? Hast du mal die Daten abgefragt? Immerhin können wir bundesweit abfragen

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Da ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, wäre es ein Fall für einen (Teil-)Nachlasspfleger.

    Sicher richtig, aber das nützt einem für das laufende Erbscheinsverfahren erst einmal nichts, denn der Teil-Nachlasspfleger kann da auch nichts weiter machen. Ein Abwesenheitspfleger schützt den bekannten, aber nicht erreichbaren Erben im Erbscheinsverfahren der Ehefrau des Verstorbenen nach diesem am besten. dieser könnte auch dessen Rechte aus der Erbschaft voll wahrnehmen und den Betroffenen (Arge, etc) auch ermitteln....

    Öffentliches Aufgebot und Ausschluss führt doch nur dazu, dass der ES unrichtig wird...

  • Nein. Solange nicht sicher ist, dass der Abwesende den Erbfall zumindest auch erlebt hat, kann auch der Abwesenheitspfleger keine wirksame Annahme erklären. Nachlasspfleger ist richtig.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Solange nicht sicher ist, dass der Abwesende den Erbfall zumindest auch erlebt hat, kann auch der Abwesenheitspfleger keine wirksame Annahme erklären.

    Nach dem Sachverhalt

    Der Erblasser ist kinderlos verstorben. [...] Ein Neffe des Erblassers lebt (Hervorhebung Q.) obdachlos in einem anderen Bundesland.

    ist vom Leben des Abwesenden auszugehen. Es geht auch um die Frage, wie man den Obdachlosen Neffen des E erreichen und vom Anfall der Erbschaft unf vom ESA der F informieren kann. Teilnachlasspflegschaft nach dem E ja, da die Annahme der Erbschaft zum Teil (wohl mangels Kenntnis) zweifelhaft ist, fage wäre hierbei, ob auch die Erbschaft einer entsprechenden Fürsorge bedarf, da ja wohl die F als Miterbin schon die Finger drauf hat... zum ESA wäre aber ein Abwesenheitspfleger zu bestellen, der die Rechte des bislang unerreichbaren Neffen vertritt. der Teilnachlasspfleger kann dabei nicht helfen, bei aller Liebe zur Nachlasspflegschaft :)

  • Ist er denn tatsächlich obdachlos? Hast du mal die Daten abgefragt? Immerhin können wir bundesweit abfragen

    Also wir können nicht bundesweit abfragen, wir können nur gezielt bundesweit in Städten abfragen. Der Bruder des Obdachlosen sagt, dass sein Bruder in/um Potsdam auf der Straße lebt und das bereits seit mehreren Jahren. Bis vor einem halben Jahr bestand da wohl loser Kontakt, jetzt seit geraumer Zeit nicht mehr. EMA in Potsdam ergab kein Ergebnis.

  • Zur Frage Abwesenheits- oder Nachlasspfleger: OLG Frankfurt am Main, 27.10.2015 – 20 W 244/15

    Der Teil-Nachlasspfleger kann schon helfen, indem er entweder den unbekannten Erben findet oder indem er sich mit den bekannten (durch Teilerbschein ausgewiesenen) Erben auseinandersetzt.

  • Solange nicht sicher ist, dass der Abwesende den Erbfall zumindest auch erlebt hat, kann auch der Abwesenheitspfleger keine wirksame Annahme erklären.

    Nach dem Sachverhalt

    Der Erblasser ist kinderlos verstorben. [...] Ein Neffe des Erblassers lebt (Hervorhebung Q.) obdachlos in einem anderen Bundesland.

    ist vom Leben des Abwesenden auszugehen. Es geht auch um die Frage, wie man den Obdachlosen Neffen des E erreichen und vom Anfall der Erbschaft unf vom ESA der F informieren kann. Teilnachlasspflegschaft nach dem E ja, da die Annahme der Erbschaft zum Teil (wohl mangels Kenntnis) zweifelhaft ist, fage wäre hierbei, ob auch die Erbschaft einer entsprechenden Fürsorge bedarf, da ja wohl die F als Miterbin schon die Finger drauf hat... zum ESA wäre aber ein Abwesenheitspfleger zu bestellen, der die Rechte des bislang unerreichbaren Neffen vertritt. der Teilnachlasspfleger kann dabei nicht helfen, bei aller Liebe zur Nachlasspflegschaft :)

    Also mir zumindest ist nicht bekannt geworden, dass der Obdachlose nicht mehr lebt, zumal es sich um eine jüngere Person handelt (hat nichts zu sagen, ich weiß) aber solange ich nicht weiß, dass der Obdachlose vorverstorben ist, gehe ich aufgrund seines Alters davon aus, dass er lebt. Ich könnte ja zusehen, dass ich für ihn einen Abwesenheitspfleger bestellt bekomme, der seine Rechte im Erbscheinsverfahren vertritt. Also Annahme der Erbschaft und Hinterlegung des Erbes. So wäre ich ja auf der sicheren Seite und dem Obdachlosen geht ja nix verloren. Ich gehe nicht davon aus, dass der Nachlass großartig überschuldet ist (sonst hätte sicherlich die Ehefrau ausgeschlagen), Vermögen wird aber auch nicht großartig da sein (so meine Einschätzung). Der Erblasser und seine Frau, dass waren einfache Leute ohne Kinder, die wahrscheinlich nicht darüber nachgedacht haben ein Testament zu errichten. Das Niveau zeigte sich in der Vorsprache der Ehefrau des Erblassers in Begleitung einer Dame, die ihr bei der Erledigung rechtlicher Belange behilflich ist. Ich kann mich auch täuschen vielleicht war der Erblasser auch stinkreich, aber so aus der Erfahrung heraus würde ich einschätzen eher nicht.

    Da muss dann halt die Ehefrau durch, wenn der Obdachlose nicht zu erreichen ist, mit dem Sie eine Erbengemeinschaft bildet.

  • Zur Frage Abwesenheits- oder Nachlasspfleger: OLG Frankfurt am Main, 27.10.2015 – 20 W 244/15

    Der Teil-Nachlasspfleger kann schon helfen, indem er entweder den unbekannten Erben findet oder indem er sich mit den bekannten (durch Teilerbschein ausgewiesenen) Erben auseinandersetzt.

    stimmt, da hast Du Recht. Wobei sich natürlich die Frage nach dem Sicherungsbedürfnis stellt, wenn der Nachlass kaum werthaltig ist und die Kosten der (Teil) Nachlasspflegschaft der Staatskasse zur Last fallen. Aber vielleicht muss man das auch pragmatisch sehen und sich keine Gedanken darüber machen, hauptsache das Recht ist gewahrt.

  • Ein Abwesenheitspfleger kann nur dann für den Abwesenden (soweit das nach der Rechtsprechung des BGH zum Nachlasspfleger überhaupt noch geht) die Erbschaft annehmen, wenn definitiv feststeht, dass der Abwesende den Erbfall erlebt hat. Mit Vermutungen kommt man bei der Erbenstellung des § 1923 BGB nicht weiter. Ohne Überleben keine Erbenstellung und damit auch keine Feststellung des Gerichts im Erbscheinsverfahren, dass der Abwesende Erbe wurde.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ist er denn tatsächlich obdachlos? Hast du mal die Daten abgefragt? Immerhin können wir bundesweit abfragen

    Also wir können nicht bundesweit abfragen, wir können nur gezielt bundesweit in Städten abfragen. Der Bruder des Obdachlosen sagt, dass sein Bruder in/um Potsdam auf der Straße lebt und das bereits seit mehreren Jahren. Bis vor einem halben Jahr bestand da wohl loser Kontakt, jetzt seit geraumer Zeit nicht mehr. EMA in Potsdam ergab kein Ergebnis.

    Ich dachte das wäre bundesweit einheitlich?!

    Hessen kann bundesweit (ich meine bundesweit, nachdem ein oder zwei Länder erst verzögert den Zugriff zugelassen haben) abfragen. Und so wie ich das verstanden habe sogar je Land zwar einzeln, aber ohne alle Städte einzeln durchzugehen. Wenn ich also wissen will, wo Döner lebt, kann ich 16x Döner suchen. Hin und wieder ist das erfolgreich.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ist er denn tatsächlich obdachlos? Hast du mal die Daten abgefragt? Immerhin können wir bundesweit abfragen

    Also wir können nicht bundesweit abfragen, wir können nur gezielt bundesweit in Städten abfragen. Der Bruder des Obdachlosen sagt, dass sein Bruder in/um Potsdam auf der Straße lebt und das bereits seit mehreren Jahren. Bis vor einem halben Jahr bestand da wohl loser Kontakt, jetzt seit geraumer Zeit nicht mehr. EMA in Potsdam ergab kein Ergebnis.

    Ich dachte das wäre bundesweit einheitlich?!...

    So sollte es wohl sein.

    In der Praxis hat aber möglicherweise jedes Bundesland seine eigenen Vorgaben, welche Angaben des Gesuchten eingegeben werden müssen, damit sich ein Ergebnis ermitteln lässt.

    Auch bei uns bedarf es (leider) neben der Eingabe des Geburtsdatums auch der Angabe der (zuletzt bekannten) Gemeinde, damit die Anfrage zulässig ist.

    Es bleibt daher nur, sich mit den Abfragen von Umzug zu Umzug zu hangeln, also von Gemeinde zu Gemeinde, in der Hoffnung irgendwann den aktuellen Aufenthalt mitgeteilt zu bekommen.

  • Frog, ja genauso ist das hier leider auch. Wenn ich obdachlos Potsdam eingebe erhalte ich kein Ergebnis. Wobei das mit dem obdachlos durchaus stimmen wird, weil ich die Info von mehreren aus der Verwandtschaft erhalten habe.

    Ich werde mein Glück noch beim Jobcenter in Potsdam versuchen, vielleicht habe ich da Glück und noch eine Abfrage beim Standesamt / Ordnungsamt Potsdam machen, vielleicht können die mir auch weiterhelfen oder irgendwie bestätigen, dass der Obdachlose noch lebt.

    Ist halt doof, dass es eine andere Stadt ist, sonst könnte man sich hier vor Ort mal unkompliziert umhören, da würden mir direkt verschiedene Anlaufstellen einfallen.

  • Frog, ja genauso ist das hier leider auch. Wenn ich obdachlos Potsdam eingebe erhalte ich kein Ergebnis.

    Wie schon geschrieben, solltest du mit der letzten bekannten Anschrift des Betreffenden anfangen. Diese muss man bei der Suche eingeben und erhält dann eine Umzugsadresse (oder eben "nach unbekannt abgemeldet").

    Zumindest im hiesigen System kann ich m. E. nach niemandem mit der Angabe obdachlos suchen. Es bedarf immer die Angabe der zuletzt bekannten Anschrift. Ob das hilft, ist eine andere Frage, da sich Obdachlose selten beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen.

  • Falls Geburtsdatum und -ort des Gesuchten bekannt/ermittelbar sind, könntest du parallel eine Kopie des Geburtsregistereintrags mit allen evtl. vorhandenen Hinweisen und Randvermerken vom Geburtsstandesamt des Gesuchten anfordern. Falls er verstorben ist, sollte dort ein entsprechender Hinweis angebracht sein. Oder mit ganz viel Glück ein Hinweis auf eine andere Beurkundung (Eheschließung, Geburt eines Kindes ...), die Ansatz für weitere Recherchen sein kann.

  • Falls Geburtsdatum und -ort des Gesuchten bekannt/ermittelbar sind, könntest du parallel eine Kopie des Geburtsregistereintrags mit allen evtl. vorhandenen Hinweisen und Randvermerken vom Geburtsstandesamt des Gesuchten anfordern. Falls er verstorben ist, sollte dort ein entsprechender Hinweis angebracht sein. Oder mit ganz viel Glück ein Hinweis auf eine andere Beurkundung (Eheschließung, Geburt eines Kindes ...), die Ansatz für weitere Recherchen sein kann.

    Das ist eine super Idee. Der Bruder sollte dazu Angaben machen können. Vielen Dank. Damit kann ich zumindest feststellen, dass der Obdachlose den Erblasser überlebt hat.

  • Nein kannst du nicht.

    Das mag ein Hinweis sein, mehr aber auch nicht. Ist der Obdachlose z.B. im Ausland gestorben, ist durchaus fraglich, ob es eine Kontrollmitteilung gab.

    Ich wiederhole mich gerne: Die Annahme einer Erbschaft kann nicht der Abwesenheitspfleger erklären, wenn das Überleben nicht positiv belegt ist. Und ob der AP nach der BGH-Rechtsprechung zum NLP überhaupt annehmen oder ausschlagen kann, ist zumindest fraglich.

    Ist ist ungewiss, wer Erbe wurde oder ob die Annahme erfolgte, ist ein (Teil-)Nachlasspfleger zu bestellen. Einfach mal den § 1960 BGB lesen bitte.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!