Hallo ,
es wurde der Erlass eines PfÜBs zugleich mit Antrag auf Nichtberücksichtigung des Ehemanns der Schuldnerin gestellt, da dieser über monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.400 € verfüge. Als Nachweis wurde uns ein Vermögensverzeichnis vom 07.09.2021 eingereicht. Ich habe bereits moniert, dass mir der Nachweis nicht ausreicht, da er zu alt ist. Der Gläubigervertreter führt nur aus, dass kein Auskunftsrecht vorliegt, wonach sie einen neuen Einkommensnachweis erhalten können.
Wie seht ihr das? Bin ich zu pingelig?
Über Vorschläge / Antworten würde ich mich sehr freuen.