Hallo,
unser Gericht in NRW arbeitet in M-Sachen seit kurzem mit der e-Akte. Die Pfübse erlassen wir somit auch elektronisch, d.h. mit elektronsicher Signatur. Dieses "Original" wird dann elektronisch an die Gerichtsvollzieherverteilerstellen verschickt. Einen Papier-Pfüb gibt es bei uns nicht mehr, auch keine Ausfertigung.
Da die Gerichtsvollzieher selbst noch über keine eigene "e-Akte" verfügen, läuft es so, dass die Wachtmeistereien, bei denen die elektronische Post für die Gerichtsvollzieherverteilerstellen ja ankommt, die Eingänge ausdrucken und den Gerichtsvollziehern dann übergeben. Die Gerichtsvollzieher bemängeln jetzt (zum Teil), dass für sie nicht feststellbar ist, ob es sich um eine Ausfertigung des erlassenen Pfüb handelt oder eine bloße Kopie.
Gibt es das Problem bei anderen Behörden auch?