Es wurde ein Hinterlegungsbetrag nach § 10 GBBerG eingezahlt, also letztlich zum Zwecke der Löschung eines alten Grundpfandrechtes im Grundbuch.
Leider wurde der Betrag durch den Hinterleger falsch ausgerechnet, was bis zur Hinterlegung niemandem aufgefallen war.
Der Hinterleger hat für die Löschung des Rechts nun jedenfalls zu viel eingezahlt, und zwar ca. 2.000 EUR.
Mir fiel das leider erst auf, als die Buchungsbestätigung der LJK kam und mich nun der Betrag mit Blick auf den Grundbuchauszug irritiert hat.
Was kann ich denn jetzt machen?
Kann der Hinterleger einfach den zuviel eingezahlten Betrag auf Antrag zurückbekommen?
Ich denke doch, dass das so geht. Oder?
Ich danke für eine kleine Rückmeldung