Hallo,
ich grüble gerade über einem Auflassungsantrag aufgrund eines Vergleichs, weil ich mit dem Protokollinhalt hadere. (Aber nicht weil nur die Anwälte da waren! Dieses Problem ist mir bekannt und muss hier nicht weiter diskutiert werden!)
Dort heißt es:
"Dem Beklagtervertreter wird der Vergleichsvorschlag der Klagepartei im Schriftsatz vom x. zur Durchsicht vorgelegt. Ebenso wird dem Klägervertreter der Vergleichsvorschlag nochmals zur Durchsicht vorgelegt.
Beide Parteivertreter genehmigen den Vergleichstext im Schriftsatz vom x.
Der Schriftsatz vom x. wird zu Protokoll als Anlage 1 genommen."
Muss ich das jetzt wirklich als Abschluss des Vergleichs sehen? Das steht nämlich nirgends ausdrücklich drin. Die Auflassung selbst wäre in dem Schriftsatz vorbildlich formuliert enthalten.