Nachdem die Betreuung aufgehoben wurde, verlangt der Betroffene eine unverzügliche vollständige Auskunft gemäß DS-GVO, ob vom Betreuungsgericht personenbezogene Daten über ihn erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden oder geworden sind, wenn ja welche, zu welchem Zweck, mit wem welche Daten ausgetauscht werden oder ausgetauscht wurden, wie lange welche Daten gespeichert werden usw, siehe u.a. insbesondere Artikel 15 DS-GVO.
Weiter verlangt der Betroffene eine Bestätigung, dass die Daten vollständig sind, und dass sie ihm vollständig in Kopie zur Verfügung gestellt werden.
Wie hat sich das Betreuungsgericht diesem Verlangen gegenüber zu Verhalten ?