Ich brauche Hilfe
Es wurde eine Sicherheitsleistung vom Beklagten hinterlegt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung. Die Beklagte legte noch Berufung gegen das Urteil des LG ein.
Die Berufung wurde zurückgewiesen und ein teilweise abgeändertes Urteil duch das OLG erlassen. Ein weiteres RM steht nicht zur Verfügung.
Das Urteil des OLG ist rechtskräftig geworden. Der Beklagte muss dem Kläger den Betrag tatsächlich zahlen.
Der Kläger hat daraufhin die Herausgabe der Sicherheitsleistung an sich beantragt.
Ich habe dem Beklagten (Hinterleger)zur Kenntnis gegeben, dass der Kläger die Herausgabe beantragt hat.
Daraufhin hat nun aber der Beklagte (Hinterleger) die Herausgabe verweigert und möchte sein Recht auf Rücknahme der Hinterlegung ausüben.
Jetzt weiß ich ehrlich gesagt trotz Lesen im ZPO-Kommentar nicht so wirklich weiter.
Was muss ich denn jetzt machen?
Kann mir jemand helfen? Das wäre schön.
Danke