Hallo,
ich stehe nach längerer Krankheit auf dem Schlauch und brauche Eure Meinung.
Sachverhalt:
Anerkenntnisurteil gegen eine Stadt erging am: 03.06.2020 mit folgendem Tenor:
1. Die ZV aus dem VB, ..., wird für unzulässig erklärt.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den VB, ..., an den Kläger herauszugeben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 65 und der Kläger zu 35 Prozent.
Meine Frage:
Dem Mdt. wurde PKH ohne RZ zum Zeitpunkt der Klage gewährt.
Nach nunmehriger Prüfung teilt das Gericht mit, dass der Mdt. aufgrund Verbesserung der Vermögensverhältnissen die Verfahrenskosten
a) GK 24,85 EUR
b) PKH-Vergütung 128,08 EUR,
gem. § 115 ZPO, zu zahlen hat.
Damals wurden unsere Kosten im Rahmen der PKH abgerechnet.
Wenn Mdt. nunmehr die o.g. Kosten gezahlt hat, ist ein KFA gegen die Beklagte sodann möglich?
Danke für Eure Meinung und euer Feedback!