Erstmalige Betreuung gegen den Willen d. Betroffenen bzw. die erstmalige Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts darf nur noch für 2 Jahre angeordnet werden; bei der Überprüfung ist ein Gutachten erforderlich, wenn d. Betroffene die Maßnahme weiterhin ablehnt.
Das Ganze gilt leider auch rückwirkend. Das bedeutet, dass wir Betreuungen bis jedenfalls 2018 zurück überprüfen müssen. Wie wird das bei euch geregelt ? Vorlage an Richter nach entsprechender Vorlageverfügung, Überprüfung durch Rechtspfleger im Rahmen der Berichte/ Abrechnungen o.a. Haben nächste Woche eine Besprechung und bin für jeden Hinweis dankar