Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen:
Erblasser hat zwei minderjährige Kinder hinterlassen. Laut Erbschein wurde er beerbet von seiner Ehefrau zu ½ und den beiden Kindern jeweils zu ¼.
In seinem Testament bestimmt er Vermächtnisse. Unter anderem, dass Immobilien an die beiden Kinder gehen sollen.
Weiter heißt es hier: „Hierzu gehören auch alle Schulden, die mit der gesamten Immobilie zusammenhängen. Meine Frau wird die Verwaltung bis zur Volljährigkeit der Kinder übernehmen. Meine Frau soll jegliche Verfügungsgewalt über die Immobilien haben. Bei Bedarf kann die Immobilie jederzeit verkauft werden (ohne Zustimmung der Kinder).“
Mir wurde nun der notariell beurkundete Vermächtniserfüllungsvertrag vorgelegt.
Die Wohnungen in dem Gebäude sind derzeit vermietet. Zurzeit sollen keine Mietrückstände bestehen und auch keine Mietstreitigkeiten geführt werden.
In der Urkunde wird die Schuldübernahme geregelt. Es heißt „Gemäß dem Testament enthaltenen Bestimmungen, haben die beiden Kinder bei Annahme des Vermächtnisses die zu Lasten des ihnen zugewendeten Grundbesitzes bestehende Darlehensverbindlichkeiten, die durch eingetragene Grundpfandrechte gesichert sind, zu übernehmen und die Miterbin (Mutter) insoweit von ihrer Mithaft freizustellen. Der Erwerber übernimmt die Darlehensschulden des Erblassers, die nach dessen Tod auf die Erbengemeinschaft übergegangen ist.“
Die Darlehensschulden betrag insgesamt ca. 200.000 EUR.
Diese Schuldübernahme verunsichert mich jetzt irgendwie.. Muss ich hier irgendetwas beachten? Oder ändert sich theoretisch nichts, da sie als Erben ja auch diese Schulden übernommen hätten. Kann ich das hier so also genehmigen?
Ich würde mich freuen, wenn ich mich hier diesbezüglich mit Ihnen austauschen könnte, da ich relativ neu in der Familienabteilung bin und auf einem kleinen Gericht keinen Austausch habe.