Genehmigung Löschung Nachlasspfleger

  • Hallo

    im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit für die Kirche eingetragen. Diese bewilligt nun die Löschung des Rechts nebst kirchenaufsichtsrechtlicher Genehmigung.

    Der Nachlasspfleger beantragt 2023 die Löschung. Er legt vor, eine begl. Abschrift des Bestellungsbeschlusses von 2019.

    Ich habe nichts gefunden, dass ich nach dem neuem Recht zur Löschung eine nachlassgerichtliche Genehmigung brauche oder doch?

    Aber der Nachlasspfleger weist sich doch durch eine Bestallungsurkunde im Original aus?

  • Eine Genehmigung wofür? Der Nachlasspfleger ist an dem Rechtsgeschäft (Aufgabeerklärung nach § 875 BGB durch den Berechtigten) überhaupt nicht beteiligt, sondern er stellt für die unbekannten Erben als Eigentümer lediglich den verfahrensrechtlichen Löschungsantrag. Klar ist natürlich, dass er sich durch seine Bestallung zu legitimieren hat, falls er vor dem 01.01.2023 bestellt wurde.

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