Hallo zusammen,
nach der Vormundschaftsreform ist ja vorgesehen, dass das Führungszeugnis bei ehrenamtlichen Vormündern nun auch nach Bestellung ca. alle 2 Jahre überprüft werden soll.
Ich habe nun erstmals den Fall, dass bei einem Vormund tatsächlich ein Eintrag aus dem jahr 2019 (Betrug) vorliegt. Verurteilt wurde damals zu einer Geldstrafe.
Die Vormundschaft wurde erst im Januar 2021 angeordnet (damals vom Richter), dabei wurde wohl übersehen das BZR zu prüfen.
Es handelt sich bei der Vormündin um die Pflegemutter des Kindes. Bisher gab es mit ihr ansonsten keine Probleme.
Muss ich diese nun zwingend entlassen? Mir wäre es lieber, wenn ich die Geeignetheit zuerst einmal ggf. mit Hilfe des Jugendamtes überprüfen könnte.
Oder soll ich ihr evtl. dann nur die Vermögenssorge entziehen, da es ja "nur" um Betrug ging?
Wie sind eure Meinungen dazu? Hattet ihr evtl schon mal so einen Fall?
Danke und LG